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Schülerbeförderung / Schülerbeförderungskosten

Der Ostalbkreis ist für die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten zuständig.

Wie in allen anderen Landkreisen Baden-Württembergs gibt es hierzu eine entsprechende Satzung, in der die Erstattungsregelungen festgelegt sind, wie zum Beispiel:

  • Grundsätzlich kann eine Kostenerstattung nur bei Benutzung des ÖPNV erfolgen.
  • Es besteht kein Anspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebotes.
  • Bei Einrichtung eines Beförderungsangebotes ist von bestimmten Grundsätzen auszugehen; so ist bei bis zu 4 Schülern ein Privat-Pkw einzusetzen.
  • Fahrtkosten werden nur bei stundenplanmäßigem Unterricht erstattet.
  • Die Kostenerstattung ist an eine Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule gebunden (in der Regel 3,0 km, bei Berufsschülern 20,0 km).
  • Als zumutbarer Weg zwischen Wohnung und Haltestelle bzw. Haltestelle und Schule sind 1,5 km festgelegt.
  • Die zumutbare Wartezeit vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende beträgt in der Regel 45 Minuten.
  • Zur Deckung der notwendigen Beförderungskosten ist je Beförderungsmonat ein Eigenanteil zu entrichten. Dieser beträgt ab 1. September 2018:
    • für alle Vollzeitschüler 46,00 €
    • bei beruflichen Teilzeitschülern einschließl. Schülern mit Blockunterricht: 50,00 €
    • Grundschüler, Schüler an SBBZ und an Freien Waldorfschulen der Klassen 1 bis 4 zahlen keinen Eigenanteil
    • Eigenanteile müssen nur für höchstens 2 Fahrschüler einer Familie bezahlt werden. Eine rechtzeitige Antragstellung über das Schulsekretariat ist hierfür erforderlich.
  • In Härtefällen kann ein Zuschuss zu den Eigenanteilen über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erfolgen.
  • Bei der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs erstattet der Landkreis pro gefahrenen Kilometer Schulwegstrecke 0,20 € und maximal 0,35 € bei Fahrgemeinschaften. Die Genehmigung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeugs muss binnen 2 Wochen nach dem Beförderungsbeginn beim Schulsekretariat beantragt werden, ansonsten kann eine Genehmigung erst ab Eingang des Antrags erfolgen.

Beförderungskosten werden nur erstattet, wenn die Erstattung bis spätestens 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet, beim Schulträger beantragt wird.

Hinweis:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Nahverkehr erteilen keine Fahrplanauskünfte! Bitte wenden Sie sich an die üblichen Informationsportale. Eine Übersicht finden Sie hier: www.ostalbmobil.de/service/service-beratungsstellen.htm



Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Nachhaltige Mobilität
Dienstgebäude:
Gartenstraße 105
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-5454
Telefax: 07361 503-5478
E-Mail senden So finden Sie zu uns

Ansprechpartner/in


Georg Mühlberger
Fachbereichsleiter
Telefon: 07361 503-5480
Telefax: 07361 503-585480
Details E-Mail an Georg Mühlberger