Straßenverkehr
Der Geschäftsbereich Straßenverkehr ist als Untere Verkehrsbehörde für die Verkehrsregelung auf einem Großteil der Straßen im Landkreis zuständig, mit Ausnahme der Straßen, die auf dem Gemarkungsgebiet der Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd liegen. Oberste Priorität hat dabei die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Dies gilt auch für die Genehmigung von Straßensperrungen im Zusammenhang von Straßenbauarbeiten oder Veranstaltungen.
Aufgaben
- Straßenverkehrsrechtliche Angelegenheiten (mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd)
- Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen
- Straßensperrungen
- Veranstaltungen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können
- Ausnahmegenehmigung von Vorschriften und Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung
- Schwertransporte
- Parkausweise für Schwerbehinderte
- Güterkraftverkehr
- Fahrpersonalrecht
- Zulassung von Fahrzeugen (Zulassungsbehörde)
- Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle)
- Zentrale Bußgeldstelle
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Straßenverkehr
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1531
Telefax: 07361 503-581531
E-Mail senden So finden Sie zu uns
Kontakt
Doris Forstenhäusler
Geschäftsbereichsleiter/in
Telefon: 07361 503-1500
Telefax: 07361 503-581500
Details E-Mail an Doris Forstenhäusler
Mehr zu diesem Thema
Formulare / Online-Anträge des Geschäftsbereichs Straßenverkehr Öffnungszeiten des Landratsamts Ostalbkreis
Pressemitteilungen dazu
Vollsperrung der Fuchsgasse (K 3296) in Neresheim-Elchingen
Pressemitteilung: 208 vom 02.05.2024Straßensanierung der L 1075 zwischen Abtsgmünd und Bronnen
Pressemitteilung: 241 vom 22.05.2024Vollsperrung der L 1070 zwischen Oberdorf und Kerkingen
Pressemitteilung: 384 vom 25.07.2024Straßensanierung der L 1080 im Zuge der Ortsdurchfahrt Abtsgmünd
Pressemitteilung: 412 vom 13.08.2024Vollsperrung der K 3200 zwischen Baldern und Kahlhöfe
Pressemitteilung: 470 vom 20.09.2024Erschließungsarbeiten in Eschach-Holzhausen
Pressemitteilung: 473 vom 23.09.2024
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