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Aktuelle Informationen aus dem Geschäftsbereich Straßenverkehr:
Fahrerlaubnis – Herabsetzung des Mindestalters bei der Klasse AM auf 15 Jahre
Seit 28.07.2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnis der Klasse AM ab dem 15. Lebensjahr zur erhalten.
Diese ist bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur für das Inland beschränkt.
Diese Beschränkung wird über die Schlüsselzahl 195 in den Führerschein eingetragen.
Fahrerlaubnis - Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU
Das Vereinigte Königreich ist zum 01.02.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Vom Vereinigten Königreich ausgestellte Führerscheine bzw. erteilte Fahrerlaubnisse gelten in der Übergangszeit vom 01.02. bis 31.12.2020 nach wie vor und sind wie EU-Führerscheine zu behandeln.
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Internetbasierte Zulassungsvorgänge (Stufe 3)
Ab Oktober 2019 wird die bereits in Teilen realisierte Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ...
Kraftfahrzeugbestand im Ostalbkreis
Die Kfz-Zulassungsstellen der Landkreisverwaltung wickeln tagtäglich viele Hunderte Zulassungsvorgänge ab. Dazu gehören die Zulassung von Neufahrzeugen, Umschreibungen von Gebrauchtfahrzeugen, Wiederzulassungen auf denselben Halter oder Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen. Wie die ...
Ostalbkreis auf Facebook
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Ostalbkreis auf YouTube
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Ostalbkreis auf Twitter
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Ostalbkreis auf Instagram
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