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Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 197

Mit der Schlüsselzahl 197 wurde die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis ohne Beschränkung auf Automatikgetriebe zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf einem Fahr-zeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist.

Der Eintrag der Schlüsselzahl 197 kann erfolgen, wenn der Führerscheinbewerber oder -inhaber nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B mit Schaltgetriebe befähigt ist. Ein Nachweis nach Anlage 7 zur Fahrschüler-Ausbildungsordnung ist durch die Fahrschule auszustellen.

Die Führerscheinbewerber haben nun die Möglichkeit die Schlüsselzahl 197 auf dem Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis gesondert zu beantragen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Aufhebung der Beschränkung auf Automatikfahrzeu-ge zu beantragen.

Voraussetzung für die Antragstellung:
Die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (Schlüsselzahl 78) ist nicht aufgrund von Eig-nungsmängeln erfolgt.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz im Ostalbkreis ge-meldet sein.

Vorgehensweise:
Der Antrag zum Eintrag der Schlüsselzahl 197 kann bei der Fahrerlaubnisbehörde in
Aalen oder Schwäbisch Gmünd persönlich gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung:
  • Teilnahmebescheinigung über eine Fahrerschulung nach Anlage 7 zur Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • bisheriger Führerschein
  • gültiges Ausweisdokument

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 38,60 Euro und ist bei Antragstellung zu bezahlen.