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Allgemeines zum EU-Recht

Freizügigkeit genießen unter bestimmten Voraussetzungen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen, Schweizer Staatsangehörige sowie Berechtigte nach den Austrittsabkommen EU-Vereinigtes Königreich.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat informiert dazu:
Aufenthaltsrechte und Dokumentationspflichten von Arbeitgebern bei Freizügigkeitsberechtigten und Schweizer Staatsangehörigen