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Kraftfahrzeugkennzeichen oder Plaketten - bei Unleserlichkeit oder Beschädigung ersetzen

Sie benötigen Ersatz, wenn

  • Ihr Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich geworden ist oder
  • eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) sich vom Kennzeichen gelöst hat oder so beschädigt ist, dass der Sicherheitscode lesbar wird.

Ihr Kennzeichen oder Ihre Plakette sind unleserlich oder beschädigt.

Legen Sie die "alten" Kennzeichenschilder bei der zuständigen Zulassungsbehörde vor.
In den meisten Fällen wechselt diese die Kennzeichen oder Plaketten direkt vor Ort aus.

Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder brauchen, können Sie sich an private Anbieterinnen und Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/ Firmen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden ist: Nachweis über eine gültige HU durch den letzten HU-Bericht
  • bisheriges oder bisherige Kennzeichen
    Hinweis: Wenn Sie ein Kennzeichen aus einem anderen Verwaltungsbezirk mitgenommen haben, müssen Sie alle am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen zur Stempelung vorlegen.

je nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 0,50

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzlich Kosten an.

in der Regel sofort

Stand: 16.08.2021

Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.




Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Zulassungsbehörde
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
E-Mail senden So finden Sie zu uns Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Außenstelle Hardt

Dienstgebäude:
Oberbettringer Straße 166
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4300
Telefax: 07171 32-4311
E-Mail senden So finden Sie zu uns Dienststelle Ellwangen
Dienstgebäude:
Sebastiansgraben 34
73479 Ellwangen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
E-Mail senden So finden Sie zu uns Dienststelle Bopfingen
Dienstgebäude:
Nördlinger Straße 7
73441 Bopfingen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
E-Mail senden So finden Sie zu uns

Öffnungszeiten


Zulassungsbehörden Aalen und Schwäbisch Gmünd
Montag07:30-14:00 Uhr
Dienstag07:30-14:00 Uhr
Mittwoch07:30-14:00 Uhr
Donnerstag07:30-17:30 Uhr
Freitag07:30-11:30 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung ist empfehlenswert.


Zulassungsbehörde Bopfingen
Dienstag07:30-14:00 Uhr
Donnerstag07:30-12:00 Uhr
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Zulassungsbehörde Ellwangen
Montag07:30-14:00 Uhr
Mittwoch07:30-14:00 Uhr
Donnerstag14:30-17:30 Uhr
Freitag07:30-11:30 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung ist empfehlenswert.