Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Wollen Sie auf Reisen in und durch
- Staaten der Europäischen Union (EU) oder
- die Staaten Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein
Waffen mitnehmen - beispielsweise zu einem Schießwettbewerb? Dazu benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich. Sie muss in den Feuerwaffenpass eingetragen sein.
Für Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützinnen und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.
Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).
Voraussetzung für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist, dass Sie zum Besitz der Waffen berechtigt sind, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.
Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Behörde beantragen. Das Antragsformular liegt dort aus. Je nach Angebot der Behörde steht Ihnen das Antragsformular auch elektronisch zum Download zur Verfügung.
Der Europäische Feuerwaffenpass gilt fünf Jahre lang. Sie können ihn zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern lassen. Sind bei Sportschützen und Jägern nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder mit glatten Läufen eingetragen, beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.
- Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitnehmen wollen (nur bei erlaubnispflichtigen Waffen)
- Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
Ausstellung 55 €
Verlängerung 38 €
keine
- Widerspruch
- Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfsbelehrung der jeweiligen Verfügung
- § 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV):
- § 33 Europäischer Feuerwaffenpass
24.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Sicherheit und Ordnung
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Postanschrift:
73428 Aalen
Telefon: 07361 503-1511/-1498
Telefax: 07361 503-1737
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