Jugendschutz
Der Konsum von Suchtmitteln ist alltäglich, kann jedoch zu erheblichen Schädigungen bei Kindern und Jugendlichen führen. Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol sowie die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.
Um die Jugend im Ostalbkreis zu schützen wurde 2003 das Langzeitprojekt "Jugendschutz geht alle an! - Die Ostalbkinder sind's uns wert" ins Leben gerufen. Dies ist eine Kooperation zwischen den Beteiligten von Kreisjudendring Ostalb e.V., des Polizeipräsidiums Aalen und der Stelle des Suchtbeauftragten beim Landratsamt Ostalbkreis.
Um die Jugend im Ostalbkreis zu schützen wurde 2003 das Langzeitprojekt "Jugendschutz geht alle an! - Die Ostalbkinder sind's uns wert" ins Leben gerufen. Dies ist eine Kooperation zwischen den Beteiligten von Kreisjudendring Ostalb e.V., des Polizeipräsidiums Aalen und der Stelle des Suchtbeauftragten beim Landratsamt Ostalbkreis.
Dieses Aktionskonzept will:
- Präventive Maßnahmen umsetzen
- Über niederschwellige Hilfsangebote informieren
- Polizeiliche Präsenz bieten.
- Eltern und Erziehungsberechtigte
- Jugendliche
- Freunde und Geschwister Betroffener
- Schulen, einschließlich deren Sozialarbeit
- Betreuerinnen und Betreuer sowie Verantwortliche in Vereinen
- Medienvertreterinnen und -vertreter
- Verantwortliche in Politik und Verwaltung
- Reduzierung des Konsums legaler Drogen
- Komplette Vermeidung des Konsums illegaler Drogen
- Niederschwellige Hilfsangebote, auch von Angehörigen und Freunde von Drogenkonsumenten
- Sensibilisierung für das Thema bei Jugendlichen und Erwachsenen
- Anregungen zum Schaffen ausreichender "Alternativangebote“ für Jugendliche
- Aufbau eines flächendeckenden Schulungsangebots für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe
- "Runder Tisch" in ausgesuchten ländlichen Zentren als "Pilotprojekte"
- Aufrechterhalten des Kontrolldrucks im Bereich Jugendschutz
- Fortbildung für die Schulsozialarbeit ausweiten
- Die Problematik HEIMWEG in den Köpfen verankern
Für alle Fragen des Jugendschutzes und zum Langzeitprojekt "Jugendschutz geht alle an! - Die Ostalbkinder sind's uns wert" stehen während des gesamten Jahres gerne folgende Personen und Institutionen zur Verfügung:
Kreisjugendring Ostalbkreis
Sarah Nubert und Nina Hartmann
Telefon 07361 503-1465 | E-Mail: info[at]kjr-ostalb.de
Landratsamt Ostalbkreis
Tobias Braun
Telefon 07361 503-1293 | E-Mail: tobias.braun[at]ostalbkreis.de
Polizeipräsidium Aalen
Daniela Christ
Telefon 07361 580-118 | E-Mail: daniela.christ[at]polizei.bwl.de
Download
Informationen, Hilfen und Tipps für Veranstalter von Konzerten, Discos, Festen (pdf, 2.2 MB)
Jugendschutz - Wir machen mit! (pdf, 1.5 MB)
Plakat "Einlass nur mit Ausweis" (pdf, 153.6 KB)
Plakat "Kein Alkohol für unter 16-Jährige" (pdf, 155.6 KB)
Plakat "Kein Einlass für unter 16-Jährige" (pdf, 154.3 KB)
Plakat "Kein Einlass für unter 18-Jährige (pdf, 155.5 KB)
Plakat "Kein Konsum von Cannabis auf dem Veranstaltungsgelände" (pdf, 146.4 KB)
Plakat "Keine spirituosenhaltigen Getränke unter 18 Jahren" (pdf, 164.7 KB)
Plakat "Keine Tabakwaren unter 18 Jahren" (pdf, 156.1 KB)
Übersicht Jugendschutzgesetz (pdf, 195.9 KB)










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