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E-Kennzeichen beantragen

Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.

Dazu gehören:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge,
  • Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
  • mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.

Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.

Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

  • kostenfreies Parken,
  • Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
  • Benutzung der Busspur.

Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:

  • Kurzzeitkennzeichen,
  • Ausfuhrkennzeichen und
  • rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).

Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.

Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.

Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:

  • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von EUR 27,00 zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
  • Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.

keine

  • Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
  • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung

Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: EUR 27,00

In der Regel keine

keine

keiner

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • § 9a Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge

Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

11.04.2023 Bundesverkehrsministerium




Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Zulassungsbehörde
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
E-Mail senden So finden Sie zu uns Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Außenstelle Hardt

Dienstgebäude:
Oberbettringer Straße 166
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4300
Telefax: 07171 32-4311
E-Mail senden So finden Sie zu uns Dienststelle Ellwangen
Dienstgebäude:
Sebastiansgraben 34
73479 Ellwangen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
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Dienstgebäude:
Nördlinger Straße 7
73441 Bopfingen
Telefon: 07361 503-1435
Telefax: 07361 503-1486
E-Mail senden So finden Sie zu uns

Öffnungszeiten


Zulassungsbehörden Aalen und Schwäbisch Gmünd
Montag07:30-14:00 Uhr
Dienstag07:30-14:00 Uhr
Mittwoch07:30-14:00 Uhr
Donnerstag07:30-17:30 Uhr
Freitag07:30-11:30 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung ist empfehlenswert.


Zulassungsbehörde Bopfingen
Dienstag07:30-14:00 Uhr
Donnerstag07:30-12:00 Uhr
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Zulassungsbehörde Ellwangen
Montag07:30-14:00 Uhr
Mittwoch07:30-14:00 Uhr
Donnerstag14:30-17:30 Uhr
Freitag07:30-11:30 Uhr
Eine vorherige Terminvereinbarung ist empfehlenswert.