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Sprengstoffrecht

Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen bedarf einer Genehmigung, die Ihnen die Sprengstoffbehörde erteilt. Falls Sie an einem staatlich anerkannten Grundlehrgang/Wiederholungslehrgang teilnehmen möchten, ist eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.

Zuständigkeit

Kreisangehörige Gemeinden ohne die Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd




Kontakt


Petra Diepold
Teamleiter/in
Telefon: 07361 503-1515
Telefax: 07361 503-581515
Details E-Mail an Petra Diepold