Vermessung
- Flurstückszerlegung
Aufteilung eines Flurstücks durch Festlegung neuer Flurstücksgrenzen. Sofern keine Flurstücke des Landkreises betroffen sind, werden diese Vermessungen von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt. - Grenzfeststellung
Übertragung der Festlegung der Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit durch Abmarkung oder Überprüfung der Abmarkung. - Vermessung von Straßen, Gewässern und sonstigen langestreckten Anlagen
Durch Neubau oder Ausbau neu entstandene Grenzverläufe werden vermessen und in das Liegenschaftskataster übernommen. - Gebäudeeinmessung
Neue und im Grundriss veränderte Gebäude werden nach der Fertigstellung eingemessen um das Liegenschaftskataster aktuell zu halten. - Baulandumlegung
Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch zur Bildung von Baugrundstücken. - Ingenieurtechnische Vermessungen
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