Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung) beantragen/verlängern
Eine Duldung erhalten Ausländer, bei denen vorübergehend die Abschiebung ausgesetzt ist. Sie ist kein Aufenthaltstitel. Es können Bedingungen und Auflagen (z.B. Beschränkung auf den Ostalbkreis) angeordnet werden.
Die Duldung erlischt mit der Ausreise des Ausländers.
Für die Zeit der Duldung kann die Ausländerbehörde eine Erwerbstätigkeit gestatten.
Für ein besseres Verständnis stehen Ihnen zur deutschen Antragsversion eine Übersetzung in Chinesisch und Englisch zur Verfügung. Bitte wählen Sie hierfür den entsprechenden Antrag und füllen beide Antragsformulare in der jeweiligen Sprache aus. Vielen Dank.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.
Gebühr
Die Verwaltungsgebühren für die Erteilung und Verlängerung richten sich nach der Aufenthaltsverordnung und können bei Ihrer Ausländerbehörde erfragt werden.
Download
Formulare / Online-Anträge
Antrag auf Ausstellung/Verlängerung einer Aussetzung der Abschiebung (Duldung) (pdf, 439.4 KB) Antrag auf Ausstellung/Verlängerung einer Aussetzung der Abschiebung (Duldung) (deutsch-englisch) (pdf, 1002.6 KB) Antrag auf Ausstellung/Verlängerung einer Aussetzung der Abschiebung (Duldung) (deutsch-chinesisch) (pdf, 1.2 MB) Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (pdf, 313.9 KB)
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