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Gestattung

Die Gestattung ist kein Aufenthaltstitel, sondern wird Asylbewerbern während der Dauer des Asylverfahrens ausgestellt. Sie bescheinigt einen rechtmäßigen Aufenthalt während des Asylverfahrens.

Für die Zeit der Gestattung kann die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt werden, wenn sich der Ausländer seit 3 Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhält und die Agentur für Arbeit zustimmt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde.


Gebühr:
Die Verwaltungsgebühren für die Erteilung und Verlängerung richten sich nach der Aufenthaltsverordnung und können bei Ihrer Ausländerbehörde erfragt werden.