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Leichte Sprache - Unterhalts-Vorschuss

Vielleicht bekommen Sie einen Unterhalt bezahlt.
Das nennt man: Unterhalts-Vorschuss.
Dann finden Sie hier weitere Informationen zum Thema: Unterhalts-Vorschuss.


Einen Unterhalts-Vorschuss können Sie beantragen.
Vielleicht leben Sie mit Ihrem Kind allein.
Und Sie bekommen das Geld für den Unterhalt nicht bezahlt.
Oder Sie bekommen zu wenig Unterhalt bezahlt.
Dann können Sie einen Unterhalts-Vorschuss beantragen.

So können wir Sie unterstützen:

Der Staat übernimmt dann die Zahlungen vom Unterhalt.
Ihnen und Ihrem Kind soll es gut gehen.
Es soll genügend Geld zum Leben da sein.

So finden Sie uns:

Das Amt heißt: Jugend und Familie.
Und auch: Unterhalts-Vorschuss-Kasse.
Das Amt in Aalen ist in der Stuttgarter Straße 41.

Sie können uns anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 07361 503-1586

Oder ein Fax schicken.
Das ist die Fax-Nummer: 07361 503-581586

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
jugendundfamilie@ostalbkreis.de

Urheberrechte Fotos:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Den Original-Text hat das Landratsamt Ostalbkreis geschrieben.
Das Landratsamt Ostalbkreis ist auch für den Inhalt verantwortlich.

Übersetzung und Prüfung in Leichte Sprache:
Übersetzungsbüro für Leichte Sprache der Samariterstiftung, Jahnstraße 14, 73431 Aalen
Telefon 07361 564-300
E-Mail leichte-sprache@samariterstiftung.de
www.samariterstiftung.de