Leichte Sprache - Adoption
Hier finden Sie Informationen zum Thema: Adoption
Vielleicht möchten Sie ein Kind adoptieren.
Das bedeutet: Ein fremdes Kind soll zu Ihrer Familie gehören.
Sie möchten für das Kind sorgen.
Es soll bei Ihnen wohnen und leben.
Nach einer Adoption gehört das Kind zu Ihrer Familie.
Das bedeutet: Ein fremdes Kind soll zu Ihrer Familie gehören.
Sie möchten für das Kind sorgen.
Es soll bei Ihnen wohnen und leben.
Nach einer Adoption gehört das Kind zu Ihrer Familie.
Eltern haben Rechte und Pflichten.
Die Rechte und Pflichten gelten auch für Eltern die ein Kind adoptiert haben.
Das steht in Deutschland in einem Gesetz.
Die Rechte und Pflichten gelten auch für Eltern die ein Kind adoptiert haben.
Das steht in Deutschland in einem Gesetz.
Vielleicht möchte ein Paar ein Kind bekommen.
Nicht immer kann ein Paar ein Kind bekommen.
Dann ist das Paar vielleicht traurig.
Es möchte gerne eine Familie sein.
Vielleicht möchte das Paar dann ein Kind adoptieren.
Vielleicht hat ein Paar ein Kind.
Und möchte das Kind nicht groß-ziehen.
Das Kind soll dann in einer anderen Familie aufwachsen.
Dann kann das Landratsamt unterstützen.
Nicht immer kann ein Paar ein Kind bekommen.
Dann ist das Paar vielleicht traurig.
Es möchte gerne eine Familie sein.
Vielleicht möchte das Paar dann ein Kind adoptieren.
Vielleicht hat ein Paar ein Kind.
Und möchte das Kind nicht groß-ziehen.
Das Kind soll dann in einer anderen Familie aufwachsen.
Dann kann das Landratsamt unterstützen.
So können wir Sie unterstützen:
Zum Beispiel:- wer ein Kind adoptieren kann,
- welche Unterstützung es gibt
- und was Sie beachten müssen.
Vielleicht sind Sie adoptiert.
Und haben Fragen.
Dann kann Ihnen das Landratsamt helfen.
Zum Beispiel bei der Frage: Wer Ihre leiblichen Eltern sind.
Oder wie die Adoption zustande gekommen ist.
Vielleicht möchten Sie Ihre leiblichen Eltern kennen-lernen.
Dann kann das Landratsamt bei einem Treffen unterstützen.
Und haben Fragen.
Dann kann Ihnen das Landratsamt helfen.
Zum Beispiel bei der Frage: Wer Ihre leiblichen Eltern sind.
Oder wie die Adoption zustande gekommen ist.
Vielleicht möchten Sie Ihre leiblichen Eltern kennen-lernen.
Dann kann das Landratsamt bei einem Treffen unterstützen.
So finden Sie uns:
Das Amt heißt: Jugend und Familie.und: Adoptions-Vermittlung.
Das Amt gibt es in:
- Aalen
- und Ellwangen.
Das Amt in Aalen ist in der Stuttgarter Straße 41.
Sie können uns anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 07361 503-1879
Das ist die Telefon-Nummer: 07361 503-1879
Oder ein Fax schicken.
Das ist die Fax-Nummer: 07361 503-581879
Das ist die Fax-Nummer: 07361 503-581879
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
jugendundfamilie@ostalbkreis.de
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Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
jugendundfamilie@ostalbkreis.de
Das Amt in Ellwangen ist im Sebastiansgraben 34.
Sie können uns anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 07961 567-3449
Das ist die Telefon-Nummer: 07961 567-3449
Oder ein Fax schicken.
Das ist die Fax-Nummer: 07961 567-3456
Das ist die Fax-Nummer: 07961 567-3456
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
jugendundfamilie@ostalbkreis.de
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jugendundfamilie@ostalbkreis.de
Urheberrechte Fotos:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Den Original-Text hat das Landratsamt Ostalbkreis geschrieben.
Das Landratsamt Ostalbkreis ist auch für den Inhalt verantwortlich.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Den Original-Text hat das Landratsamt Ostalbkreis geschrieben.
Das Landratsamt Ostalbkreis ist auch für den Inhalt verantwortlich.
Übersetzung und Prüfung in Leichte Sprache:
Übersetzungsbüro für Leichte Sprache der Samariterstiftung, Jahnstraße 14, 73431 Aalen
Telefon 07361 564-300
E-Mail leichte-sprache@samariterstiftung.de
www.samariterstiftung.de
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E-Mail leichte-sprache@samariterstiftung.de
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