Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache



In diesem Text erklären wir wichtige Dinge.
Das machen wir in Leichter Sprache.
Mit Leichter Sprache können viele Menschen einen Text besser
lesen und verstehen.


Figur mit Buch in der Hand



Aber nur der Original-Text in schwerer Sprache ist gültig.
Im Text steht zum Beispiel das Wort: Fahrer.
Wir meinen damit immer alle Geschlechter: männlich, weiblich
und andere.


Frau mit Zeigefinger zeigt Achtung


Auf dieser Seite steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Das Landratsamt Ostalbkreis hat diese Erklärung am 31.8.2023 erstellt.
Das Landratsamt überprüft die Erklärung immer wieder.
Vielleicht hat sich etwas geändert.
Dann ändert das Landratsamt Ostalbkreis auch die Erklärung.
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite: https://www.ostalbkreis.de/pflege.



Barriere spricht man so: Bar-jä-re.
Barriere bedeutet: Hindernis.
Ein Hindernis können Stufen für Rollstuhl-Fahrer sein.


Rollstuhlfahrer vor einem Hinderniss





Ein Hindernis kann auch Sprache sein.
Menschen können dann wenig oder nichts verstehen.
Das Gegenteil ist barriere-frei.
Das bedeutet: Hindernisse gibt es nicht.


Mann versteht nichts





Alle Menschen sollen die Internet-Seiten verstehen können.
Auch Menschen mit einer Behinderung.
Oder wenn sie noch nicht so gut Deutsch verstehen.
Das ist das Ziel.


Viele verschiedene Menschen





In Baden-Württemberg gibt es dafür ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Landes-Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.
Die Abkürzung dafür ist: L-BGG.
In dem Gesetz steht:
Alle Menschen sollen eine Internet-Seite gut lesen können.
Das steht auch in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
Die Abkürzung dafür ist: BITV 2.0.
Und es gibt eine EU-Richtlinie für barriere-freie Internet-Seiten.
EU ist die Abkürzung für: Europäische Union.
Diese Richtlinie gilt für alle Länder in der EU.


Bild eines Gesetzbuchs






Das Landratsamt Ostalbkreis möchte die Internet-Seite barriere-frei machen.
Leider sind noch nicht alle Informationen auf dieser Internet-Seite barriere-frei.


Mann versteht alles


Was ist noch nicht barriere-frei auf dieser Internet-Seite?


Auf unserer Internet-Seite gibt es Listen zu den verschiedenen Angeboten.
Sie können die Listen herunterladen und ausdrucken.
Die Listen sind noch nicht alle barriere-frei.
Das Landratsamt Ostalbkreis möchte diese Barrieren
so schnell wie möglich entfernen.


Bild eines Computers


So können Sie uns kontaktieren


Haben Sie eine Barriere oder ein Problem auf unserer Internet-Seite gefunden?
Dann können Sie uns eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: praevention@ostalbkreis.de
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können uns dann gleich eine E-Mail schreiben.


Bild eines Computers mit Email





Sie können uns auch eine Nachricht über das Kontakt-Formular auf unserer Internet-Seite schicken.
Klicken Sie dazu auf das unterstrichene Wort.
Sie kommen dann zum Kontakt-Formular auf unserer Internet-Seite.





Sie können uns auch einen Brief schreiben.
Das ist die Adresse:
Landratsamt Ostalbkreis
Stabsstelle Beratung, Planung und Prävention
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen


Brief Barrierefreiheit





Sie können uns auch anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 073 61 503 14 71
Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Bild eines Telefon


Schlichtungs-Verfahren


Sie haben das Landratsamt Ostalbkreis informiert und gesagt:
Dieser Teil von der Internet-Seite ist nicht barriere-frei.
Dann muss sich das Landratsamt Ostalbkreis bei Ihnen melden.
Dazu hat es 4 Wochen Zeit.
Das steht im Gesetz.

Das Landratsamt Ostalbkreis hat sich nicht bei Ihnen gemeldet?
Oder die Antwort vom Landratsamt Ostalbkreis reicht Ihnen nicht?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle vom Landes-Zentrum Barriere-Freiheit beschweren.
Die Abkürzung dafür ist: LZ-BARR.



Bild eines Kalenders


So können Sie die Schlichtungs-Stelle kontaktieren


Sie können einen Brief schreiben.
Das ist die Adresse:
Landes-Zentrum Barriere-Freiheit
Schlichtungs-Stelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart


Veranstaltungen Ostalbkreis





Sie können anrufen.
Das ist die Telefon-Nummer: 0711 123 393 75


Veranstaltungen Ostalbkreis





Sie können eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Klicken Sie auf die E-Mail-Adresse.
Sie können dann gleich eine E-Mail schreiben.
Sie können auch eine Nachricht über das Kontakt-Formular auf der Internet-Seite schicken.
Klicken Sie dazu auf das unterstrichene Wort.
Sie kommen dann zum Kontakt-Formular auf der Internet-Seite.


Veranstaltungen Ostalbkreis





In bestimmten Fällen können Sie auch klagen.
Klagen bedeutet: Sie beschweren sich vor Gericht.
Das können Sie aber nicht alleine machen.
Dafür müssen Sie einen Verein oder einen Verband finden.
Zum Beispiel einen Verein für Menschen mit Behinderungen.
Der Verein klagt dann vor Gericht.
Das schwierige Wort dafür ist: Verbands-Klage.

Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.


Bild einer Richterin


Wer hat den Text gemacht?


Den Original-Text hat das Landratsamt Ostalbkreis geschrieben.
Das Landratsamt Ostalbkreis ist auch für die Inhalte im Text verantwortlich.
Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Den Text hier hat das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache
der Samariterstiftung übersetzt.
Geprüft hat den Text die Prüfgruppe vom Übersetzungsbüro der
Samariterstiftung. Das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache
der Samariterstiftung ist Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache.
Kontakt: Samariterstiftung · Jahnstr. 14, 73431 Aalen · Telefon: 07361564300
E-Mail: leichte-sprache@samariterstiftung.de · Internet: www.samariterstiftung.de



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