Barrierefreiheit

Das Landratsamt Ostalbkreis ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.ostalbkreis.de/pflege.

Erklärung zur Barrierefreiheit

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Dies wird schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die Angebotslisten zum downloaden und ausdrucken sind nicht vollständig barrierefrei dargestellt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.08.2023 aufgrund eigener Bewertungen erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.06.2025 überprüft und aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ostalbkreis.de/pflege aufgefallen? Sie können sich gerne bei der Stabsstelle Beratung, Planung und Prävention des Landratsamts Ostalbkreis melden. Schicken Sie uns dazu eine E-Mail an praevention@ostalbkreis.de oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

Sie können uns auch anrufen oder per Post kontaktieren:
Landratsamt Ostalbkreis
Stabsstelle Beratung, Planung und Prävention
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1403

5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese [Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Hinweis: Im Video mit Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in deutscher Gebärdensprache wird noch eine alte Adresse der Schlichtungsstelle genannt.