Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nun möglich, Leichtkrafträder der Klasse A1 im Inland mit dem Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B zu führen.
Inhaber der Klasse B erhalten damit die Möglichkeit, unter erleichterten Bedingungen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 führen zu dürfen.
Hierfür ist eine Fahrerschulung gem. Anlage 7b i.V.m. § 6b Abs. 3 und 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zu absolvieren.
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, so dass mit dieser Berechtigung zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich ist.
Das Mindestalter für den Eintrag der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sind.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz im Ostalbkreis gemeldet sein.
Vorgehensweise:
Der Antrag zum Eintrag der Schlüsselzahl 196 kann bei der Fahrerlaubnisbehörde in Aalen oder der Außenstelle in Schwäbisch Gmünd persönlich gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung:
- Teilnahmebescheinigung über eine Fahrerschulung nach Anlage 7b zu § 6b Abs. 3 und 4 FeV)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- bisheriger Führerschein
- gültiges Ausweisdokument
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 38,60 Euro und ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Fahrerlaubnisbehörde
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1542
Telefax: 07361 503-581542
E-Mail senden So finden Sie zu uns Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Außenstelle Hardt
Dienstgebäude:
Oberbettringer Straße 166
73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 32-4319
Telefax: 07171 32-584319
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