Schwerstbehindertenfahrdienst
Seit 1980 bezuschusst der Ostalbkreis einen besonderen Schwerstbehindertenfahrdienst für Personen, die aufgrund ihrer Behinderung öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen können. Der Fahrdienst soll den Behinderten ermöglichen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und sich dadurch ein Stück Lebensqualität zu erhalten.
Partner des Ostalbkreises im Schwerstbehindertenfahrdienst sind der DRK-Kreisverband in Aalen und der DRK-Kreisverband in Schwäbisch Gmünd.Schwerbehinderte mit dem Vermerk "außergewöhnlich gehbehindert (AG)" im Schwerbehindertenausweis erhalten vom Landratsamt Ostalbkreis einen Berechtigungsausweis. Berechtigte erwerben für den Betrag von 70,00 Euro bei dem jeweiligen Fahrdienst als Eigenbeteiligung eine Wertmarke für die Teilnahme am Fahrdienst für ein Jahr.
Die Träger des Fahrdienstes erhalten vom Ostalbkreis eine Fahrleistungsvergütung auf Kilometerbasis.
Persönliche Vorsprachen: Servicestelle für das Schwerbehindertenrecht, 1. Stock, Zimmer 167.
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Integration und Versorgung
Schwerstbehindertenfahrdienst
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1594, -1597
Telefax: 07361 503-1477
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