Anerkennung von Stellen für die Schulung in Erster Hilfe
Durch die Neukonzeption der Schulung in Erster Hilfe nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die durch Anerkennungsbescheid anerkannten Stellen nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FeV, öffentlich bekannt zu machen (§ 68 Abs. 1 Satz 4 FeV).
- Fahrschule Eco-Drive
Vordere Schmiedgasse 7
73525 Schwäbisch Gmünd
Ansprechperson: Tayfun Türkyilmaz
Telefon 0176 34915942
- AMK Andreas Manfred Kienhöfer
Spraitbacher Str. 41
73557 Mutlangen
Ansprechperson: Andreas Manfred Kienhöfer
Telefon 0176 22801472
Als amtlich anerkannte Stellen gelten auch die Stellen, die ein Unfallversicherungsträger nach einer von ihm erlassenen Unfallverhütungsvorschrift (§ 15 Abs. 1 und 1a SGB VII) über Grundsätze der Prävention für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigt hat.
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