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Anerkennung von Stellen für die Schulung in Erster Hilfe

Durch die Neukonzeption der Schulung in Erster Hilfe nach § 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die durch Anerkennungsbescheid anerkannten Stellen nach § 68 Abs. 1 Satz 1 FeV, öffentlich bekannt zu machen (§ 68 Abs. 1 Satz 4 FeV).

Durch das Landratsamt Ostalbkreis wurden nachstehende Erste Hilfe-Stellen anerkannt:

  • Fahrschule Eco-Drive
    Vordere Schmiedgasse 7
    73525 Schwäbisch Gmünd
    Ansprechperson: Tayfun Türkyilmaz
    Telefon 0176 34915942

  • AMK Andreas Manfred Kienhöfer
    Spraitbacher Str. 41
    73557 Mutlangen
    Ansprechperson: Andreas Manfred Kienhöfer
    Telefon 0176 22801472


Als amtlich anerkannte Stellen gelten auch die Stellen, die ein Unfallversicherungsträger nach einer von ihm erlassenen Unfallverhütungsvorschrift (§ 15 Abs. 1 und 1a SGB VII) über Grundsätze der Prävention für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigt hat.