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Schaf- und Ziegenhaltung

Neben tierschutzrechtlichen Vorgaben gibt es auch tierseuchenrechtliche Vorschriften zur Schaf- und Ziegenhaltung.

Als Schaf- und Ziegenhalter sind Sie verpflichtet, folgende Vorgaben einzuhalten:


Weitere Informationen und Formulare zu oben genannten Punkten finden Sie auf der Homepage des Landesverbands Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV).