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Kanalsanierungen

Im Ostalbkreis sind ca. 98,5 Prozent aller Einwohner an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Inzwischen hat das Netz der Abwasserkanalisation im Ostalbkreis eine Länge von ca. 2.000 km erreicht.

Aufgrund der betriebsgemäßen Abnutzung und um zu verhindern, dass das Abwasser in den Untergrund versickert (dabei könnte Grundwasser, welches als Trinkwasser genutzt wird verunreinigt werden) müssen die Kanäle in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Unterhaltungspflicht liegt bei den jeweiligen Städten und Gemeinden bzw. bei den Abwasserzweckverbänden. Der Hausanschluss muss vom jeweiligen Grundstückseigentümer selbst unterhalten werden.

Die Eigenkontrollverordnung (EKVO) regelt, in welchen Abständen (abhängig von Art, Lage und Zustand in einem Turnus zwischen 10 bis 15 Jahre) eine Überprüfung der Kanalstrecken zu erfolgen hat. Die Überprüfung erfolgt mittels einer Kamerabefahrung durch entsprechend qualifizierte Firmen. Nach der Befahrung wird ein Schadensprotokoll erstellt, in dem sämtliche erkannte Beanstandungen festgehalten werden.

Nach der Auswertung des Protokolls werden die befahrenen Kanalstrecken in Schadensklassen eingestuft. Die Schadensklassen geben an, mit welcher Dringlichkeit (von sofortiger Handlungsbedarf bis kein Handlungsbedarf) die jeweilige Kanalstrecke saniert werden muss. Aufgrund dieser Klassifizierung stellt die jeweilige Stadt/Gemeinde dann einen Sanierungsplan auf, in dem die erkannten Schäden der Dringlichkeit nach behoben werden.



Externe Links


Die neue Eigenkontrollverordnung - Hinweise für Betreiber kommunaler Abwasseranlagen (LfU)