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Der Biotopverbund - das Netzwerk der Natur mit Chancen für alle

"Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen" (§ 21 BNatSchG)

Das Land Baden-Württemberg hat mit Verabschiedung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes im Jahr 2020 zentrale Weichen gestellt, um einen räumlich-funktionalen Biotopverbund auf- und auszubauen und somit der Verinselung von Biotopen und Schutzgebieten und dem gegenwärtigen Artensterben entgegen zu wirken.

Hierfür hat sich das Land zum Ziel gesetzt, den Verbund bis 2030 auf 15 % der Offenlandfläche auszubauen. Um dies zu realisieren wurden die Landschaftserhaltungsverbände im Land personell verstärkt um die Umsetzung in den Kreisen voranzubringen. Zudem wurde ein umfangreiches Förderprogramm auf den Weg gebracht um Biotopverbünde zu planen und umzusetzen. Kommunen erhalten beispielsweise 90 % der Kosten für eine Biotopverbundplanung über die Landschaftspflegerichtlinie gefördert. Auch für die Umsetzung sind Fördermittel bereitgestellt, die der Landschaftserhaltungsverband betreut.

Für den Ostalbkreis ist Julia Zwick seit 2021 als Biotopverbundbotschafterin tätig. Nicht nur die Kommunen werden durch Sie fachlich beraten, Sie koordiniert und begleitet auch die Umsetzung von Biotopverbundmaßnahmen im Kreis und ist zentrale Ansprechperson für alle Fragen um das Thema Biotopverbund.

Warum brauchen wir einen Biotopverbund
Das Zusammenwirken mehrerer Faktoren hat über die letzten Jahrzehnte dazu geführt, dass Biotope als Lebensraum für Flora und Fauna immer kleiner wurden und der Austausch zwischen diesen Lebensräumen nur noch erschwert oder gar nicht mehr möglich ist. So liegen viele Biotope und Schutzgebiete mehr oder weniger isoliert in der Landschaft. Die Arten können sich zwischen den Lebensräumen nicht mehr so gut austauschen und verarmen deshalb genetisch. Die Abnahme geeigneter Biotope sowie deren Vernetzung untereinander ist ein wesentlicher Grund, weshalb Arten aussterben oder momentan drastisch im Rückgang sind. Zu Grund liegt dem Problem u.a. der Strukturwandel in der Landwirtschaft mit einer Abnahme kleinbäuerlicher Betriebe und Strukturen, sowie die zunehmende Zerschneidung der Landschaft durch Baumaßnahmen (Straßen, Industrie, Gewerbe, Siedlungsflächen).

Wie funktioniert der Biotopverbund
Biotope und Schutzgebiete sollen durch den Biotopverbund (wieder) miteinander in Verbindung gebracht werden um Austausch und Wanderung von Arten zu ermöglichen. Diese Verbindung soll durch die Schaffung von Verbundelementen und Trittsteinbiotopen ermöglicht werden. Dies können beispielsweise wegbegleitende Grünflächen sein, die durch die Einsaat von Blumen und die Umstellung der Mahd als Biotopverbundelement umgestaltet werden oder Ackerrandstreifen die extensiviert oder als Buntbrache angesät werden. Aber auch die Verjüngung und Erweiterung von Streuobstbeständen, die Renaturierung von Gewässern und Tümpeln und die Extensivierung von Wiesen und Gewässerrandstreifen stellen geeignete Biotopverbundmaßnahmen dar. Bei der Planung werden hier für jede Gemeinde individuelle Lösungen gefunden, um am Ende ein Netz verbundener Biotope zu schaffen, die den dort vorkommenden Arten als Lebensraum und Wanderachse dienen.

Natürlich kommt es jedoch darauf an, dass die Planung auch umgesetzt wird, damit der Grasfrosch wieder zwischen den Tümpeln und die Heuschrecke zwischen den Wiesen wandern kann. Damit dies gelingt, werden während der Planungsphase Gebietskenner befragt, der Gemeinderat auf dem Laufenden gehalten und die Öffentlichkeit informiert und beteiligt. Das Ziel, den Biotopverbund bis 2030 auf 15 % der Offenlandfläche auszubauen ist ambitioniert und muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden, die nur durch die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Landwirtinnen und Landwirten, der Bevölkerung und Naturschutz gelingen kann. Wir vom Landschaftserhaltungsverband Ostalbkreis e.V. nehmen hier die Schlüsselrolle zwischen diesen Akteuren ein.

Chance für Kommunen und Bewirtschaftende
Die Kommunen im Land sind seit 2020 aufgerufen für ihr Gebiet Biotopverbundplanungen zu erstellen (§ 22 Abs. 2 Satz 2 NatSchG). Dafür beauftragen die Kommunen ein Planungsbüro mit der Erarbeitung einer Biotopverbundkonzeption. Die Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) beträgt hierfür 90 %. Die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen kann mit 70 % gefördert werden.
Bewirtschaftende profitieren von der Planung, da diese auf den gekennzeichneten Biotopverbundflächen Landschaftspflegeanträge stellen und somit eine entsprechende Förderung für die Pflege, den Erhalt oder die Herstellung von hochwertigen Naturflächen erhalten können.

Schafbeweidung
Schaffung und Pflege vielfältiger Lebensräume - auf dieser Fläche wurde eine Schafbeweidung etabliert, das mähbare Grünland durch Einsaat aufgewertet und im Tal Tümpel und Mulden für Amphibien angelegt
Blumenwiese
Schaffung neuer Lebensräume - durch die die Aufwertung von Grünland durch Einsaat mit gebietsheimischem Blumenwiesensaatgut wird Nahrungs- und Lebensraum für zahlreiche Arten geschaffen
Herstellung von Fahrspuren
Für viele eher gewöhnungsbedürftig aber sehr effektiv -zum Erhalt der Gelbbauchunke werden bei der Biotopverbundplanung geeignete Bereiche zur Herstellung von Fahrspuren identifiziert, um der Art ausreichend Laichgewässer zur Verfügung zu stellen.
Sandmagerrasen, Erhalt von Trittsteinen
Erhalt von Trittsteinen - dieses Relikt eines Sandmagerrasens befindet sich auf einem ehemals genutzten Zufahrtswegs inmitten eines landwirtschaftlich stark genutzten Teilbereichs der Gemeinde Täferrot (angrenzend steht gleich der Mais). Bei der Erstpflege wurde der Grasfilz entfernt und schon im darauffolgenden Jahr konnten hier zahlreiche Pflanzen, wie z.B. das Tausendgüldenkraut und das Habichtskraut wieder das Licht erblicken. Für Insekten ist dies ein idealer Nahrungs- und Lebensraum, als auch optimaler Trittstein für viele weitere Arten.
Mischung aus mehr- und einjährigen Ackerblühmischungen
Spezielle Artenschutzmaßnahmen - eine Mischung aus mehr- und einjährigen Ackerblühmischungen soll Lebensraum für das vom Aussterben bedrohte Rebhuhn schaffen. Die Bewirtschaftenden werden hierbei durch den LEV beraten und unterstützt. Für Anlage und Pflege der Fläche erhalten die Bewirtschaftenden Fördergelder über die Landschaftspflegerichtlinie - die Maßnahme dient dabei nicht nur dem Rebhuhn, sondern allen Arten der Feldflur sowie zahlreichen Insekten.