Pflegestützpunkte bündeln Beratung zu allen Fragen im Vor- und Umfeld der Pflege und deren Vernetzung unter einem Dach.
Aufgrund der Pflegereform 2008 richten die Pflege- und Krankenkassen nach § 92c Sozialgesetzbuch (SGB XI) Pflegestützpunkte ein. Auch im Ostalbkreis wird als neues Beratungsangebot ein Pflegestützpunkt eingerichtet. Zentrale Anlaufstelle ist das Landratsamt.
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