Kurzzeitpflege
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht der Anspruch auf Kurzzeitpflege, sogenannte Verhinderungspflege. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegekassen ist allerdings auf 4 Wochen im Kalenderjahr beschränkt.
| |
|
Ostalbkreis
| |
Übersichtskarte Einrichtungen mit Kurzzeitpflege
| |
Die nebenstehende Karte gibt Ihnen einen Überblick, in welchen Städten und Gemeinden Einrichtungen mit Kurzzeitpflege zu finden sind.
Alle Kurzzeiteinrichtungen bieten:
- Grund- und Behandlungspflege
- Pflege durch Fachkräfte Tag und Nacht
- Beratung in allen Pflege- und Betreuungsfragen
- Freie Arztwahl