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Ein- und Ausfuhr von Genussmitteln

Wussten Sie, dass es Richtmengen gibt, die den "persönlichen Bedarf" innerhalb der EU bei der Ein- und Ausfuhr von Genussmitteln festlegen?

In nachstehender Tabelle finden Sie von verschiedenen Produkten die zollfreie Menge, die Sie über die Grenze transportieren dürfen.

WareMenge
Tabak800 Zigaretten
Kaffee10 kg
Schaumwein60 Liter
Bier110 Liter
Spirituosen10 Liter
Alkoholhaltige Süßgetränke10 Liter

Sollten Sie diese Menge überschreiten, so wird vermutet, dass Sie diese Waren nicht für den Eigenbedarf verwenden. Größere Mengen können über die Grenzen transportiert werden, wenn der Eigenbedarf nachgewiesen werden kann.

Weitere Informationen unter:
https://www.zoll.de