Ein- und Ausfuhr von Genussmitteln
Wussten Sie, dass es Richtmengen gibt, die den "persönlichen Bedarf" innerhalb der EU bei der Ein- und Ausfuhr von Genussmitteln festlegen?
In nachstehender Tabelle finden Sie von verschiedenen Produkten die zollfreie Menge, die Sie über die Grenze transportieren dürfen.
Ware | Menge |
Tabak | 800 Zigaretten |
Kaffee | 10 kg |
Schaumwein | 60 Liter |
Bier | 110 Liter |
Spirituosen | 10 Liter |
Alkoholhaltige Süßgetränke | 10 Liter |
Sollten Sie diese Menge überschreiten, so wird vermutet, dass Sie diese Waren nicht für den Eigenbedarf verwenden. Größere Mengen können über die Grenzen transportiert werden, wenn der Eigenbedarf nachgewiesen werden kann.
Weitere Informationen unter:
https://www.zoll.de
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