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Formulare/Vordrucke

Für die Verfahren nach der Landesbauordnung hat das Wirtschaftsministerium durch Verwaltungsvorschrift (VwV LBO-Vordrucke) Vordrucke verbindlich eingeführt. Diese Vordrucke haben wir zum Download hinterlegt.

Wollen Sie ein Gebäude im Kenntnisgabeverfahren errichten, wählen Sie die Vordrucke Anlage 1, 5, 6 und 7, für den Abbruch eines Gebäudes im Kenntnisgabeverfahren die Anlage 2. Für das Baugenehmigungsverfahren benötigen Sie die Vordrucke Anlage 4, 5, 6 und 7, sofern Sie ein gewerbliches Vorhaben planen zusätzlich Anlage 8. Wenn Sie die Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen, benötigen Sie die Vordrucke Anlage 3, 5, 6 und 7, bei gewerblichen Vorhaben zusätzlich Anlage 8. Für eine Bauvoranfrage ist der Vordruck Anlage 4 erforderlich.

Evtl. weitere Unterlagen richten sich danach, zu welchen Einzelfragen Sie eine Entscheidung wünschen.