Facebook
Youtube
X (Twitter)
Instagram
Social Wall

Schülerbeförderung / Schülerbeförderungskosten

Der Ostalbkreis erstattet die Schülerbeförderungskosten nach den Regelungen in seiner Satzung vom 01.12.2023. Diese steht zum Download zur Verfügung.

  • Grundsätzlich kann eine Kostenerstattung nur bei Benutzung des ÖPNV erfolgen. Für die meisten Fahrschüler ist hier das D-Ticket JugendBW die richtige Wahl.
    Dieses kostet 12 x 30,42 Euro pro Jahr für Schüler ab der Mittelstufe (ab Klasse 5) und 12 x 15,21 Euro pro Jahr für Schüler der Grundstufe (Klassen 1 - 4).
    Zur Bestellung D-Ticket JugendBW

  • Soll ein zusätzliches Beförderungsangebot eingerichtet werden, so ist von bestimmten Grundsätzen auszugehen: Bei bis zu 4 Schülern ist ein Privat-Pkw einzusetzen, wofür der Ostalbkreis einen Fahrtkostenzuschuss gewährt. Ein Anspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots besteht jedoch nicht.

  • Fahrtkosten werden nur für die Fahrten zum und vom stundenplanmäßigem Unterricht erstattet.

  • Die zumutbare Wartezeit vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende beträgt in der Regel jeweils 45 Minuten.

  • Zur Deckung der notwendigen Beförderungskosten ist je Kalendermonat ein Eigenanteil zu entrichten. Dieser beträgt ab 1. Dezember 2023:
    • für alle Fahrschüler der Grundstufe: 15,21 Euro
    • für alle Fahrschüler ab der Mittelstufe: 30,42 Euro
    • für alle Fahrschüler ab der Mittelstufe in der Sonderbeförderung zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ): 42,17 Euro

  • Familienermäßigung: Die Eigenanteile müssen nur für höchstens 2 Fahrschüler einer Familie bezahlt werden. Die Ermäßigung kann beim Landratsamt beantragt werden.

  • In Härtefällen kann ein Zuschuss zu den Eigenanteilen über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erfolgen.

Beförderungskosten werden nur erstattet, wenn die Erstattung bis spätestens 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet, beim Schulträger beantragt wird. Dies gilt für den Privat-Pkw-Einsatz sowie für Fahrkarten außerhalb des D-Tickets JugendBW.

Hinweis:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Nachhaltige Mobilität erteilen keine Fahrplanauskünfte!
Bitte wenden Sie sich an die üblichen Informationsportale. Eine Übersicht finden Sie unter www.ostalbmobil.de/fahrplanauskunft sowie www.ostalbmobil.de/service.





Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Nachhaltige Mobilität
Dienstgebäude:
Gartenstraße 105
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-5454
Telefax: 07361 503-5478
E-Mail senden So finden Sie zu uns

Kontakt


Georg Mühlberger
Fachbereichsleiter
Telefon: 07361 503-5480
Telefax: 07361 503-585480
Details E-Mail an Georg Mühlberger