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Kraftfahrzeug - Zulassung auf Minderjährige beantragen

Die Zulassung eines Fahrzeugs auf eine minderjährige Person ist grundsätzlich nicht mehr möglich, es sei denn,

  • diese Person erfüllt aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz, oder
  • diese Person kann aufgrund des Besitzes der für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis die Haltereigenschaft für dieses Fahrzeug erfüllen.

Somit ist insbesondere die Zulassung auf 17-jährige PKW-Halter, die mit diesem Fahrzeug am Begleitenden Fahren ("Führerschein ab 17") teilnehmen, möglich. Die Zulassung eines PKWs auf das minderjährige Kind kann daher in diesem Zusammenhang frühestens am 17. Geburtstag erfolgen, wenn eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten und die üblichen Unterlagen für die Zulassung vorliegen.