2. LEADER Projektaufruf im Schwäbischen Wald startet
Der zweite Projektaufruf der LEADER Förderperiode 2023-2027 beginnt am Mittwoch, 23. Oktober 2024.
Bis zum Fristende am 23. Februar 2025 können Interessierte ihre Projektbewerbung bei der LEADER-Geschäftsstelle in Murrhardt einreichen. Gesucht werden innovative Projektideen, mit denen man sich um Fördermittel aus dem LEADER-Programm bewerben kann. Gefördert werden können unter anderem Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und auch von Einzelpersonen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten.
Die Obergrenze der förderfähigen Projektkosten (netto) beträgt 700.000 Euro. Das Fördervolumen des Projektaufrufs liegt bei 700.000 Euro EU-Mitteln zuzüglich Landesmittel in entsprechendem Förderverhältnis.
Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt. Voraussichtlich findet diese Auswahlsitzung am 9. April 2025 statt. Anschließend werden die ausgewählten Projektbewerber:innen durch die LEADER-Geschäftsstelle informiert und können dann ihren Projektantrag beim RP Stuttgart stellen.
Der detaillierte Projektaufruf mit Projektauswahlkriterien, Fördersatztabelle, Geschäftsordnung sowie das Regionale Entwicklungskonzept (REK) sind im Download-Bereich der Vereins-Homepage unter www.leader-schwaebischerwald.de einsehbar.
Zur Einreichung von Projektbewerbungen und für Auskünfte zum Projektaufruf können sich Interessierte an das Regionalmanagement der LEADER-Geschäftsstelle wenden.
Infobox:
Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.
Ansprechpersonen: Johannes Ernst und Lisa-Marie Funke
E-Mail: j.ernst.leader[at]murrhardt.de / l.funke.leader[at]murrhardt.de
Tel. 07192 213-270 / 0151 40 336 350
LEADER steht für die französische Abkürzung von "Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale" (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung des ländlichen Raums.
Die 31 Mitgliedsgemeinden der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise. Rems-Murr-Kreis: Alfdorf, Althütte, Auenwald, Großerlach, Kaisersbach, Stadt Murrhardt, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Stadt Welzheim. Ostalbkreis: Abtsgmünd, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot. Landkreis Schwäbisch Hall: Fichtenberg, Stadt Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Michelbach an der Bilz, Michelfeld, Rosengarten, Ortsteil Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall. Landkreis Heilbronn: Löwenstein und Wüstenrot.
(Pressemitteilung der LEADER-Aktionsregion Schwäbischer Wald vom 23.10.2024)
Bis zum Fristende am 23. Februar 2025 können Interessierte ihre Projektbewerbung bei der LEADER-Geschäftsstelle in Murrhardt einreichen. Gesucht werden innovative Projektideen, mit denen man sich um Fördermittel aus dem LEADER-Programm bewerben kann. Gefördert werden können unter anderem Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und auch von Einzelpersonen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten.
Die Obergrenze der förderfähigen Projektkosten (netto) beträgt 700.000 Euro. Das Fördervolumen des Projektaufrufs liegt bei 700.000 Euro EU-Mitteln zuzüglich Landesmittel in entsprechendem Förderverhältnis.
Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt. Voraussichtlich findet diese Auswahlsitzung am 9. April 2025 statt. Anschließend werden die ausgewählten Projektbewerber:innen durch die LEADER-Geschäftsstelle informiert und können dann ihren Projektantrag beim RP Stuttgart stellen.
Der detaillierte Projektaufruf mit Projektauswahlkriterien, Fördersatztabelle, Geschäftsordnung sowie das Regionale Entwicklungskonzept (REK) sind im Download-Bereich der Vereins-Homepage unter www.leader-schwaebischerwald.de einsehbar.
Zur Einreichung von Projektbewerbungen und für Auskünfte zum Projektaufruf können sich Interessierte an das Regionalmanagement der LEADER-Geschäftsstelle wenden.
Infobox:
Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.
Ansprechpersonen: Johannes Ernst und Lisa-Marie Funke
E-Mail: j.ernst.leader[at]murrhardt.de / l.funke.leader[at]murrhardt.de
Tel. 07192 213-270 / 0151 40 336 350
LEADER steht für die französische Abkürzung von "Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale" (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung des ländlichen Raums.
Die 31 Mitgliedsgemeinden der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise. Rems-Murr-Kreis: Alfdorf, Althütte, Auenwald, Großerlach, Kaisersbach, Stadt Murrhardt, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Stadt Welzheim. Ostalbkreis: Abtsgmünd, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot. Landkreis Schwäbisch Hall: Fichtenberg, Stadt Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Michelbach an der Bilz, Michelfeld, Rosengarten, Ortsteil Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall. Landkreis Heilbronn: Löwenstein und Wüstenrot.
(Pressemitteilung der LEADER-Aktionsregion Schwäbischer Wald vom 23.10.2024)
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