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Tierschutzanzeige aufgeben

Wer ist für die Bearbeitung von Tierschutzanzeigen zuständig?

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Tiere misshandelt, gequält oder nicht artgerecht gehalten werden, sollten Sie dies bei der für die Tierhaltung zuständigen Behörde anzeigen. Im Landkreis Ostalbkreis ist der Geschäftsbereich für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung die hierfür zuständige Behörde. Wenn Sie eine Anzeige machen möchten, nutzen Sie bitte das Formular "Tierschutzanzeige aufgeben". Dieses steht zum Download zur Verfügung.
Das ausgefüllte Formular können Sie dann beim Geschäftsbereich für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung abgeben oder uns per Fax oder E-Mail senden.

Auf was ist bei einer Anzeige zu achten?

Wichtig ist, dass Sie genaue Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls machen können. Sollten Sie keine genaue postalische Anschrift des Standortes nennen können, ist eine genaue Wegbeschreibung oder GPS-Koordinaten erforderlich, damit eine Kontrolle durch das Veterinäramt erfolgen kann.
Auch Angaben über beteiligte Personen sind wichtig. Wenn es außer Ihnen noch weitere Zeugen gibt, sollten auch diese persönlich ihre Eindrücke melden. Liegen Ihnen Fotos des Vorfalls oder andere Beweismittel wie beispielsweise Videoaufnahmen vor, oder können Sie eigene Zeichnungen machen, ist dies meist sehr hilfreich.

Was passiert nach einer Anzeige?

Nach Eingang der Tierschutzanzeige wird geprüft, ob die Beschwerde begründet und eine Kontrolle der Tierhaltung erforderlich ist. Weiter wird berücksichtigt, ob bereits Tierschutzverstöße bekannt sind und Kontrollen stattfanden. Je nach Schwere des Verstoßes und der Dringlichkeit erfolgt dann eine Kontrolle durch das Personal des Geschäftsbereichs für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Bei Feststellung von Verstößen werden die notwendigen Maßnahmen zu deren Beseitigung eingeleitet. Diese können von Verfahren zur Mängelbeseitigung über konkrete Anordnungen vor Ort (z.B. sofort Wasser zur Verfügung stellen) bis zur Fortnahme von Einzeltieren oder gar Auflösung des ganzen Tierbestandes mit Untersagung einer Tierhaltung und -betreuung reichen.

Wir weisen im Zuge dessen daraufhin, dass der Geschäftsbereich für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung nicht zuständig für Beschwerden über den Lärm von Tieren (z.B. durch lautes Bellen) sowie für bissige und gefährliche Tiere ist. Hierfür zuständig sind die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden.

Kann ich Auskunft zur Bearbeitung der Anzeige erhalten?

Die Tierschutzbehörde ist zum Datenschutz verpflichtet. Konkrete Auskünfte zu den Kontrollergebnissen dürfen Ihnen daher nicht erteilt werden. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

Rechtsgrundlagen

Tierschutzgesetz und seine Verordnungen.




Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Dienstgebäude:
Julius-Bausch-Straße 12
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1830
Telefax: 07361 503-1840
E-Mail senden So finden Sie zu uns