Tierkennzeichnung
Die Tierkennzeichnung ist nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung in der jeweils gültigen Fassung vorzunehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landeskontrollverbandes Baden-Württemberg (LKV).Antrag auf Genehmigung der Kennzeichnung von Schafen und Ziegen mit kleinen Ohrenmarken
Für kleinwüchsige Schaf- und Ziegenrassen besteht die Möglichkeit abweichend von den normalerweise vorgesehenen Ohrmarken kleinere Ohrmarken zur Kennzeichnung einzuziehen. Die Genehmigung hierfür erhalten Sie bei unserem Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, nach Eingang eines formlosen Antrages unter Angabe der Registriernummer und der zu kennzeichnenden kleinwüchsigen Rasse.
Geflügel
Wenn Geflügel auf Viehmärkten, Viehausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher abgegeben werden soll, ist dieses durch Ringe zu kennzeichnen (GeflügelpestVO).
Psittaciden (Wellensittiche, Nymphensittiche und Großpapageien)
Diese sind bereits beim Züchter mit einem Ring zu versehen und dürfen nur mit einem entsprechenden Zuchtring abgegeben werden.
(siehe auch Geflügelhaltung)
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