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Bienenhaltung

Neben tierschutzrechtlichen Vorgaben gibt es auch tierseuchenrechtliche Vorschriften zur Bienenhaltung.

Als Bienenhalter sind Sie verpflichtet, folgende Vorgaben einzuhalten:


Beim Verdacht auf ansteckende oder parasitäre Krankheiten in den Völkern werden die Imker gebeten, sich mit den Bienensachverständigen (siehe Download) oder dem Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung in Verbindung zu setzen. Ebenso ist beim Auftreten von unklaren Bienenschäden zu verfahren.

Wird als Ursache für die Schädigung der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vermutet, so ist auch der Geschäftsbereich Landwirtschaft des Landratsamtes Ostalbkreis zu informieren.

Varroose
Flächendeckend tritt diese parasitäre Erkrankung im Ostalbkreis auf. Jeder Imker ist zur regelmäßigen Behandlung seiner Völker verpflichtet.

Weitere wichtige Bienenkrankheiten:
  • Amerikanische Faulbrut
  • Milbenseuche
  • Varroatose
  • Kleiner Beutenkäfer
  • Tropilaelaps-Milben
Wenn diese Krankheiten auftreten, ist dies dem Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zu melden bzw. anzuzeigen.



Externe Links


Bienenvergiftung - was tun? (LTZ Augustenberg)
Landesanstalt für Bienenkunde an der Universität Hohenheim