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Aktuelle Hinweise zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz

An dieser Stelle möchte Sie das Sachgebiet Pflanzliche Erzeugung regelmäßig zum Pflanzenbau und Pflanzenschutz im Ostalbkreis informieren. Sie finden hier Informationen und aktuelle Beratungsempfehlungen zur Düngung und zum Pflanzenschutz.

Hinweis vom 27.März 2024


Erinnerung Düngung Düngeverordnung

Erfassungen bis 31.03.2024: Anlage 5 nach DüV
-> die Aufsummierung der Ergebnisse der Düngebedarfsermittlungen für Stickstoff und Phosphat aus 2023 zu einer betrieblichen Gesamtsumme des Düngebedarfs
->die Zusammenfassung der aufgebrachten Mengen an Nährstoffe (Stickstoff und Phosphat) aus 2023 zu einer betrieblichen Gesamtsumme des Nährstoffeinsatzes.

Betriebe, die gemäß DüV aufzeichnungspflichtig sind müssen unter anderem eine Düngebedarfsermittlung erstellen, Grundbodenuntersuchungen durchführen, Düngemaßnahmen aufzeichnen und genügend Lagerkapazität vorweisen.

Düngung Merkblätter
Düngung BW




Hinweis vom 15.März 2024


Weiterhin den Raps beobachten

Rapsglanzkäfer überwachen:
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Bestand, sobald sich die Knospen ausbilden, um den Befall frühzeitig zu erkennen und entsprechend reagieren zu können.
Der Bekämpfungsrichtwert für den Rapsglanzkäfer wird nicht mit der Gelbschale, sondern an fünf Stellen jeweils an mindestens 5 Pflanzen ermittelt. Hierzu schütteln Sie den Haupttrieb einfach in Ihre Handfläche ab und die Käfer fallen heraus. Eine Bekämpfung ist nur notwendig, wenn in wüchsigen Beständen in der Mitte der Knospenbildung am Feldrand mehr als 10 Käfern/Haupttrieb zu finden sind. In schwachen Beständen halbiert sich der Bekämpfungsrichtwert.
Behandlungen ab Blütenbeginn sollten generell in den Abendstunden nach dem täglichen Bienenflug durchgeführt werden.

Hinweise zu den chemischen Bekämpfungsmöglichkeiten finden Sie hier ab Seite 84.Integrierter Pflanzenschutz 2024


Wachstumsregler-Maßnahmen im Frühjahr nur selten wirtschaftlich:
Anwendungen sind meist nur bei hoher Bestandesdichte, hoher Stickstoffversorgung, lageranfälligen Sorten und starkem Befallsdruck sindvoll. Bei einer Behandlung ist der ideale Einsatzzeitpunkt das Streckenwachstum in Kombination mit wüchsigen Temperaturen (Gefahr von Nachtfrösten vermeiden).


Hinweis vom 04.März 2024


Überwachung von Rapsschädlingen mit Gelbschalen

Mit der milden Witterung werden nun weitere Zuflüge der Rapsschädlinge erwartet. Bisher lagen die Fangzahlen unserer Gelbschalen unterhalb des Bekämpfungsrichtwertes. Beachten sie jedoch, dass keine pauschalen Aussagen zum Einsatzzeitpunkt gemacht werden können. Überprüfen sie die Gelbschalen auf Ihrem Schlag nur nur so können fundierte und wirksame Entscheidungen getroffen werden. Achten sie beim Einsatz von Insektiziden stehts auf die im Rahmen der Zulassung vergebenen Anwendungsbeschränkungen insbesondere zur Bienengefährlichkeit und Drainageauflagen. Weitere Hinweise zu Schadschwellen etc. finden sie im Hinweis vom 12.2.24

Hinweis vom 29.Februar 2024


Unkrautregulierung in Wintergetreide

Kontrollieren sie ihre Wintergetreidebestände auf Verunkrautung. Vielfach waren die Herbstbehandlungen, wo sie denn
witterungsbedingt durchgeführt werden konnten mit hohen Wirkungsgraden erfolgreich. Wo noch keine Behandlung erfolgt ist, sollten sobald die Befahrbarkeit es zulässt die Ungräser und Unkräuter reguliert werden. Insbesondere bei hohem Ackerfuchschwanzbesatz ist Eile geboten da die Wirkungsgrade mit zunehmender Unkrautpflanze abfallen.
Hinweise zu den chemischen Bekämpfungsmöglichkeiten finden sie hier ab Seite 52.Integrierter Pflanzenschutz 2024

Für die mechanische Bekämpfung von Unkräutern mit Striegel oder Hacke sind "trockene(re)" Bedingungen notwendig. Der Boden sollte an der Oberfläche rieselfähig/schüttfähig sein. Über das "verschütten" der kleinen Unkrautpflanzen, welche sich im Keimstadium befinden bzw. ihre Keimblätter ausbilden wird der größte Effekt erzielt. Auch hier leidet mit größeren Unkrautpflanzen der Wirkungsgrad.
Da beim Striegeln zwangsläufig auch die Kulturpflanzen verletzt werden, dürfen unmittelbar danach keine Nachtfröste auftreten. Bei einer ggf. nachfolgend geplanten chemischen Behandlung sollte dem Bestand 3- 4 Tage Zeit gegeben werden sich zu erholen.






Hinweis vom 12.Februar 2024


Überwachung von Rapsschädlingen mit Gelbschalen

Der Zuflug und die Bekämpfungswürdigkeit von mehreren Rapsschädlingen kann mittels Gelbschalen kontrolliert werden. Im zeitigen Frühjahr können durch den Gefleckten Kohltriebrüssler und den Großen Rapsstängelrüssler bei schwachen Beständen erhebliche Schäden mit mehr als 20% Ertragsverlust entstehen. Deshalb sollte der Zuflug überwacht und bei Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte eine Insektizidbehandlung erfolgen.
Teilweise wurden bereits Anfang Februar Gelbschalen in wärmeren Gebieten Baden-Württemberg aufgestellt, jedoch kam es bislang noch nicht zu einem Zuflug der Rüsselkäfer. Auch im Ostalbkreis erfolgte an den zwei Monitoringstandorten bei Bopfingen und Neresheim noch kein Zuflug. In der Regel kann mit einem Zuflug gerechnet werden, wenn sich der Boden erwärmt und die die Bodentemperatur in 2 cm Tiefe ca. 7°C erreicht und die Tagestemperaturen über 10 bis 12 °C liegen. Günstig für den Zuflug sind sonnige und windarme Nachmittage. Aufgrund der bisherigen Wettervorhersagen, bleibt es offen, ob es im Februar noch zu einem stärkeren Zuflug kommt. Rapsbauern sollten in jedem Fall die Wetterprognosen im Blick behalten und standortabhängig entscheiden, wann Gelbschalen aufgestellt werden.
Grundsätzlich sollten Gelbschalen höhenverstellbar sein und immer auf Pflanzenhöhe eingestellt werden. Das Wasser mit Spülmittel ist regelmäßig zu wechseln. Damit keine anderen Insekten, z. B. Hummeln, zu Schaden kommen, sollten die Gelbschalen immer mit einem Gitter versehen sein.
Die Bekämpfungsrichtwerte liegen beim Großen Rapsstängelrüssel bei 5 und beim Gefleckten Kohltriebrüssler bei 15 gefangenen Käfern je Gelbschale innerhalb von 3 Tagen. Nach Überschreiten der Bekämpfungsrichtwerte ist beim Großen Rapsstängelrüssel eine Bekämpfung innerhalb von 3 Tagen erforderlich, beim Gefleckten Kohltriebrüssler hat man je nach Witterung noch bis zu 14 Tage Zeit. Treten nur Stängel- und Triebrüssler auf, eignen sich Pyrethroide der Klasse II, z. B. Kaiso Sorbie, Karate Zeon und Nexide.
Hinweis: Bei Lambda WG und Lamdex forte läuft die Aufbrauchfrist bis 30.06.2024. Eventuell vorhandene Restbestände dieser Mittel im Betrieb sollten daher bei Gelegenheit aufgebraucht werden.
Die Überwachung von Rapsschädlingen mit Gelbschalen ist seit Jahren ein etabliertes Verfahren und wird von vielen Betrieben aufgrund positiver Erfahrungen freiwillig genutzt, um Insektizidanwendungen optimal zu platzieren. In Schutzgebieten, wo die landesspezifischen Vorgaben für den integrierten Pflanzenschutz (IPSplus) gelten, ist die Verwendung von Gelbschalen zur Überwachung der Rapsschädlinge und die Berücksichtigung der Bekämpfungsrichtwerte jedoch auch rechtlich vorgeschrieben (https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz). Es ist
• bis 2 ha Schlaggröße oder Bewirtschaftungseinheit mindestens eine Gelbschale ca. 20 m vom Feldrand entfernt aufzustellen,
• bis 10 ha und für jede weitere 10 ha mindestens eine weitere Gelbschale.
Im Geltungsbereich von IPSplus (Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, intensiv genutzte land- und fischereiwirtschaftliche Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmale, bei Vorliegen einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung auch Naturschutzgebiete) muss die Durchführung dieser Maßnahme auch dokumentiert werden.






Hinweis vom 15.Dezember 2023


Erneute Zulassung für Glyphosat bis 15.12.2024

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bestehenden Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat, welche bis zum 15. Dezember 2023 gültig sind, um ein weiteres Jahr bis zum 15. Dezember 2024, verlängert bei gleichbleibenden Anwendungsbestimmungen.

Es besteht demnach auch keine Verpflichtung, Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel nach dem 01.01.2024 zu entsorgen!

Die EU-Kommission hatte die Zulassung von Glyphosat kürzlich um zehn Jahre bis 2033 verlängert. Wie es in Deutschland ab Dezember 2024 weitergeht wird bei einer Neuregelung durch den Bundesrat festgelegt.


IPS+ Pflicht- und Wahlmaßnahmenblätter

Die Pflicht- und Wahlmaßnahmenblätter werden auch in diesem Jahr aktualisiert und Anfang 2024 auf den Seiten des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg eingestellt:
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz



Hinweis vom 28. November 2023


Sperrfrist Festmist von Huf-und Klauentieren oder Kompost

Vom 01. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar des Folgejahres darf Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost NICHT ausgebracht werden.


Hinweis vom 13. November 2023


Pflanzenschutzgeräte einwintern

Sofern keine Bekämpfung von Trespenarten oder resistentem Ackerfuchsschwanz in Raps mit einem Propyzamid-Mittel (Kerb Flo, Setanta Flo u.a.) vorgesehen ist, sollten die Pflanzenschutzarbeiten mit der Feldspritze in dieser Saison abgeschlossen sein. Vor Wintereinbruch müssen Feldspritzen und andere Pflanzenschutzgeräte gründlich gereinigt und winterfest gemacht werden. Dazu sind die folgenden Arbeiten durchzuführen:
• Gründliche Außen- und Innenreinigung, möglichst auf der zuletzt behandelten Fläche;
• Anfallende Reinigungs- und Spülflüssigkeiten auf einer Behandlungsfläche ausbringen. Sie dürfen auf keinen Fall
in die Kanalisation oder direkt in ein Gewässer gelangen;
• Düsen und Filter kontrollieren, sofern notwendig ausbauen und gründlich reinigen oder erneuern (Düsen mit
Abdriftminderungsklasse 90 %);
• Pumpe und Schläuche auf Beschädigungen und einwandfreien Zustand kontrollieren;
• Frostschutzlösung über Einfüllschleuse einfüllen und über die Pumpe bis in das Spitzgestänge pumpen. Im Frühjahr
kann die Lösung abgelassen, aufgefangen und im nächsten Herbst wiederverwendet werden;
• Wenn die Spritze ohne Frostschutz überwintert werden soll, müssen die Pumpe und Geräteteile, in denen sich
Kondenswasser bilden kann (z. B. Manometer), ausgebaut und frostfrei gelagert werden;
• Spritzgerät am besten an einem geschützten Ort unter Dach abstellen;
• Gültigkeitsdauer der Prüfplakette kontrollieren.

Wenn bei einem Pflanzenschutzgerät die Gültigkeit der Prüfplakette abläuft, muss es rechtzeitig vor der neuen Spritzsaison bei einer anerkannten Kontrollwerkstatt geprüft werden. Erstmals in Gebrauch genommene Pflanzenschutzgeräte müssen innerhalb der ersten sechs Monate nach ihrer Ingebrauchnahme geprüft werden.


Winterfurche verbessert Feldhygiene

Soweit es Vorgaben des Erosionsschutzes, der Mindestbodenbedeckung, der SchALVO und ggf. gewählten FAKT-Maßnahmen zulassen, bietet eine Pflugfurche im Winter vor Sommerkulturen aus Pflanzenschutzsicht große Vorteile. Neben der guten Wirkung gegen Unkräuter, insbesondere auch gegen hartnäckige wie Quecke oder Ackerkratzdistel, werden beim Pflügen auch mit Schaderregern besiedelte Ernterückstände vergraben. Auch sind auf regelmäßig gepflügten Flächen Mäuse und Schnecken seltener ein Problem. Bei mittleren und schweren Böden empfiehlt es sich für ein optimales Ergebnis bei oberflächlich angefrorenem Boden zu pflügen. Wo eine wendende Bodenbearbeitung nicht möglich ist, kann auch ein mehrmaliger Einsatz von Grubber oder Scheibenegge die Feldhygiene deutlich verbessern


Abwarten bei gelblicher Wintergerste

Wintergerste hat sich teilweise gelblich verfärbt oder aufgehellt. Hellgelbe bis weisliche Aufhellungen treten im Bestand oft im Überlappungsbereich der Spritze auf und sind Nachwirkungen der Herbizidanwendung. Handlungsbedarf besteht hier nicht. Auf tonigen Böden ist es teilweise zu streifen- oder punktförmigen Gelbverfärbungen in den Gerstebeständen gekommen. Ursächlich sind hier die ergiebigen Niederschläge der letzten Wochen, die auf tonigen Standorten zu Sauerstoffmangel und Nährstoffaufnahmestörungen führen. Hier kann ebenfalls abgewartet werden.
Eine Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren wird aufgrund der niedrigen Temperaturen und geringen Aktivität aktuell nicht mehr empfohlen.





Hinweis vom 25. Oktober 2023


Sperrfrist im Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau

Die Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem Stickstoff- oder Phosphatgehalt (Gülle, Gärrückstände) beginnt am 01. November und endet am 31. Januar.

Im Zeitraum vom 01. September bis 01. November dürfen max. 80kg N/ha gedüngt werden.

Für Festmist von Huf- und Klauentieren gilt die Sperrfrist von 01. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar.

In roten Gebieten und Wasserschutzgebieten gelten abweichende Zeiten.


Hinweis vom 25. September 2023


Bekämpfung des Maiszünslers/ Praxistipps zur Maisstoppelbearbeitung

Lebenszyklus:
Die jungen Raupen schlüpfen etwa 1-2 Wochen nach der Eiablage im Juni. Zunächst ernähren sie sich von Blättern und Staubbeuteln. Anschließend bohren sich die Raupen in die Stängel und Kolben, um dann nach und nach Richtung Wurzel zu gelangen.

Schadsymptome:
Lochfraß an den oberen Blättern, sowie Bohrlöcher mit Bohrmehl und Kotkrümel am Stängel und Kolben sind klare Anzeichen für den Maiszünsler. Dadurch wird die Maispflanze instabil und es besteht die Gefahr des Abknickens. Zudem fördern die Schäden durch die Larve den Pilzbefall und mindern somit die Futterqualität.

Bekämpfung und Praxistipps
Es hilft den Mais möglichst tief zu häckseln, da zum Erntezeitpunkt 70-80% der Larven im unteren Drittel der Maispflanze leben.
Nach der Maisernte ist es wichtig, dass die Stoppelreste gründlich zerkleinert oder eingearbeitet werden, da die Zünslerraupen in den Ernteresten überwintern können. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Mulchen: Das Mulchen zerstört die Winterquartiere der Maiszünsler. Ebenso lassen sich die zerhäckselten Stoppelreste bei einer Bodenbearbeitung besser einarbeiten und sorgt somit für eine schnellere Verrottung. Wichtig ist, dass die Stoppeln so tief wie möglich gemulcht werden.

  • Walzen: bei mürben Stoppeln zerschneiden die Profile der Walzen die Stoppeln gut, allerdingt geraten diese Maschinen bei elastischen Stoppeln und einer starken Maisstrohmatte an ihre Grenzen. Walzen bringen eine gute Flächenleistung mit sich.

  • Eggen: Die Ketten- und Scheibenegge zermürbt die Maisstoppeln.

  • Einarbeiten (Pflug): Tiefes Unterpflügen (25cm) verringert die Zünslerpopulation für das kommende Jahr drastisch. Zudem wird das Fusarium-Toxinrisiko für die Nachfrucht vermindert. (auf GLÖZ 5, Begrenzung von Erosion, achten)




Hinweis vom 12. September 2023


Winterraps- Schädlingsbekämpfung

Die Schadschwelle beim Rapserdfloh liegt beim Lochfraß bei 10% der Blattfläche an den Keim-/ und Laubblättern.

Stellen Sie Gelbschalen auf, um den Befall im Blick zu halten. Bis in den Oktober hinein kann ein Zuflug des Rapserdfohs stattfinden. Es sollten ab dem 3- Blatt- Stadium 50 Käfer in 3 Wochen nicht überschritten werden.




Hinweis vom 04. September 2023


Unkrautbekämpfung im Raps im Nachauflauf


Aufgrund der Trockenheit wurde teils auf Behandlungen vor dem Auflaufen verzichtet. Auch für die Anwendungen im Nachauflauf werden, um eine Belastung des Grundwassers mit Abbauprodukten zu vermeiden, nur noch maximal 500 g/ha Metazachlor empfohlen. Bei einigen Mitteln (z. B. Bengala, Fuego, Fuego Top und Circuit SyncTec) ist dies nur durch eine Verminderung der vom Hersteller empfohlenen Aufwandmenge möglich (Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2023, Tabelle 41 auf den Seiten 80 und 81). Die dadurch entstehenden Wirkungslücken (z. B. bei Kletten-Labkraut) müssen Mischpartner oder Spritzfolgen ausgleichen. Aufgrund ihres Wirkungsspektrums bieten sich z. B. Tanaris oder Runway als Mischpartner an. Bei Anwendungen von Tanaris ist jedoch zu beachten, dass die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden darf (NG343).
Belkar darf erst zur Anwendung kommen, wenn der Raps mindestens das Zweiblattstadium erreicht hat. Das Mittel wirkt unabhängig von der Bodenfeuchte. Die Anwendung im Splitting (2 x 0,25 l/ha, 1. Behandlung im 2-Blattstadium + Synero 30 SL 0,25 l/ha, 2. Behandlung ab dem 6-Blattstadium, mindestens 14 Tage später) ist besser wirksam als die Einmalbehandlung mit 0,5 l/ha im 6- bis 8-Blattstadium der Kultur. Bei Tankmischungen mit Gräsermitteln oder Fungiziden sind die Hinweise des Herstellers zur Verträglichkeit zu beachten.
In Schutzgebieten ist zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit ein Spritzfenster anzulegen.






Hinweis vom 31. August 2023


Ampfer bekämpfen im Grünland

Die beste Ampferbekämpfung wird von Mitte August bis Anfang Oktober erreicht, wenn kräftige Rosetten, aber noch keine Blütenquirle ausgebildet sind (Wuchshöhe etwa 20 cm).
Bei ca. 4000 Ampferpflanzen/ha (8% Ertragsanteil) ist eine Flächenbehandlung mit einem selektiven Mittel sinnvoll ( Integrierter Pflanzenschutz 2023 Tab. 59, Seiten 110, 111).
Es empfiehlt sich auch einzelne Ampferpflanzen zu bekämpfen, aufgrund des hohen Samenpotentials. Die Problempflanzen können ausgestochen, mit einem Streichstab, einer Rückenspritze oder einem Rotowiper mit Totalherbiziden oder selektiven Präparaten behandelt werden. Geeignete Mittel und Hinweise sind in der Broschüre Integrierter Pflanzenschutz 2023 zu finden.

Wichtig ist, dass die Lücken nach einem Herbizideinsatz nachgesät werden, um eine intakte Grasnarbe herzustellen.




Hinweis vom 14. August 2023


Rapssaat - auf Schnecken und Erdfolhbefall achten !

Ab der Rapssaat sollte die Besatzdichte der Acker- und Wegschnecken ermittelt werden. Dazu können feuchte Säcke, Bretter, Dachziegel oder Schneckenfolien ausgelegt werden. Für Rapsschläge in Schutzgebieten (IPSplus) ist die Anzahl an Schnecken an mindesten zwei Stellen pro Bewirtschaftungseinheit zu dokumentieren. Wenn je Kontrollstelle eine Schnecke gefunden wird, ist der Bekämpfungsrichtwert überschritten. Hinweise zur Schneckenbekämpfung und Wirkungsweise der Schneckenkornmittel sind in der Broschüre Integrierter Pflanzenschutz 2023 auf Seite 22 zu finden.
Rapssaatgut kann zwar wieder mit einer Beizausstattung gegen Schädlinge erworben werden. Die Behandlungen bieten aber keinen sicheren Schutz. Lumiposa schützt die auflaufenden Rapspflanzen in erster Linie gegen einen Befall mit der Kleinen Kohlfliege, Integral Pro mindert den Befall durch Erdflöhe und Buteo start (Beizung erfolgt nicht in Deutschland, Aussaat ist in Deutschland zulässig) wirkt nach den bisherigen Erfahrungen nur gegen frühen Befall durch den Rapserdfloh. Die Bestände müssen deshalb, auch wenn gebeiztes Saatgut zur Aussaat kam, regelmäßig auf Lochfraß durch Erdflöhe kontrolliert und mit etwas eingegrabenen Gelbschalen überwacht werden.
Nur wenn nach dem Auflaufen bis zum 3-Blattstadium 10 % der Blattfläche der Keim- und Laubblätter zerstört sind, oder ab dem 4- bis 6-Blattstadium in der Gelbschale je 3 Wochen 50 bis 75 Erdflöhe gefangen werden, ist eine Bekämpfung mit Insektiziden sinnvoll. Mittel gegen den Rapserdfloh sind in der Broschüre Integrierter Pflanzenschutz 2023 in Tab. 43 auf Seite 84 zu finden.
Aufgrund der fortschreitenden Resistenzentwicklung der Rapserdflöhe gegen Mittel aus der Klasse der Pyrethroide hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zwei Notfallzulassungen für die Insektizide Exirel und Minecto Gold mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole erteilt. Dieser Wirkstoff gehört zur Gruppe der Diamide und hat einen anderen Wirkungsmechanismus (IRAC 28) als die Pyrethroide. Er dringt in die Pflanze ein und wird mit dem Wasserstrom verteilt. Die Erdflöhe nehmen den Wirkstoff über Fraß- und auch durch Kontakt auf. Es werden sowohl die Käfer als auch ihre Larven in der Pflanze erfasst.
Mittel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole dürfen im Raps nur einmal innerhalb eines Kalenderjahres ausgebracht werden. Es darf folglich entweder mit Exirel oder mit Minecto Gold behandelt werden (NG364). Die Saat von mit Lumiposa gebeiztem Saatgut gilt nicht als Anwendung. Cyantraniliprole sollte bevorzugt nach dem Schlupf der Larven ab Oktober zum Einsatz kommen.



Hinweis vom 07. August 2023


Rapsanbau planen !

Die Wahl der Herbizide und des Anwendungszeitpunktes richtet sich nach der Verunkrautung und den Anwendungsbedingungen. Hinweise zu den Mitteln und deren Wirkungsspektrum finden sich im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2023 in den Tabellen 41 und 42 auf den Seiten 80 bis 83.Integrierter Pflanzenschutz 2023
Wichtige Unkrautarten im Winterraps sind Ehrenpreis, Hirtentäschel, Hellerkraut, Kamille, Klettenlabkraut, Stiefmütterchen, Storchschnabel und Vogelmiere.
Eine wichtige Voraussetzung für eine gute Wirkung der Mittel im Vorauflauf (nach der Saat bis zum Beginn des Auflaufens der Rapskeimlinge) ist ein abgesetzter feuchter Boden. Auf vielen Flächen, vor allem in der Nähe von Wohngebieten, ist die Anwendung von Clomazone-haltigen Mitteln aufgrund der Anwendungsbestimmungen NT154 bzw. NT155 (Abstand von 50 Meter bei Kombimitteln, bzw. 20 Meter, wenn das Solomittel nicht in Tankmischung mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht wird, zu Ortschaften, Haus- und Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z. B. Gemüse, Beerenobst), Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind und Flächen, auf denen gemäß der Ökoverordnung und der Diätverordnung produziert wird; u.a.) nicht möglich. Bei entsprechenden örtlichen Verhältnissen und wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 25 °C vorhergesagt sind (NT127), müssen Clomazone-freie Herbizide zur Anwendung kommen. Unter http://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes_landwirtschaft/clomazone.html kann eine Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes abgerufen werden. Bei der Anwendung von Clomazone wird empfohlen, einen Ausdruck der Vorhersage der Dokumentation beizulegen.
Bei schwacher Mischverunkrautung reichen Fuego allein oder in Tankmischung mit Colzor Uno flex, sowie Gajus (nur früher Nachauflauf) oder Quantum aus. Tritt zusätzlich Klettenlabkraut auf, ist Fuego Top ein Mittel der Wahl. Kommen noch Storchschnabel-Arten hinzu, ist z. B. die Anwendung von Butisan Gold oder Butisan Kombi zu empfehlen. Quantum und die Metazachlor-haltigen Mittel haben zudem eine befriedigende Wirkung gegen den Ackerfuchsschwanz. Es ist jedoch zu beachten, dass innerhalb von 3 Jahren die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden darf (NG346). Um eine Belastung des Grundwassers mit nicht relevanten Abbauprodukten zu vermeiden, sollte die maximale Aufwandmenge jedoch auf 500 g Metazachlor pro Hektar innerhalb von 3 Jahren begrenzt werden. Auf grundwassersensiblen Standorten ist auf Metazachlor möglichst zu verzichten.
Eine Metazachlor freie Alternative ist ein Einsatz von Tanaris, auch in Mischung mit Stomp Aqua im Vorauflauf, in Spritzfolge mit Runway und/oder Fox nach dem Auflaufen in Abhängigkeit vom Unkrautspektrum. Beim Einatz von Quinmerac haltigen Mitteln ist die Anwendungsbestimmung NG343 (Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.) zu beachten.
Bei mangelnder Bodenfeuchtigkeit und wenn nach der Saat auch keine Niederschläge zu erwarten sind, kann der Auflauf abgewartet werden. Für Behandlungen im Nachauflauf steht dann mit Belkar eine weitere Metazachlor freie Lösung zur Verfügung, die unabhängig von der Bodenfeuchte ein breites Unkrautspektrum erfasst. Belkar darf erst zur Anwendung kommen, wenn der Raps mindestens das Zweiblattstadium erreicht hat. Die Anwendung im Splitting (2 x 0,25 l/ha, 1. Behandlung im 2-Blattstadium + Synero 30 SL 0,25 l/ha, 2. Behandlung 6-Blattstadium, mindestens 14 Tage später) ist besser wirksam als die Einmalbehandlung mit 0,5 l/ha im 6- bis 8-Blattstadium der Kultur. Infolge der Anwendung kann es zu Wachstumshemmungen kommen, die sich jedoch wieder auswachsen.
Belkar kann in Tankmischung mit Insektiziden und Blattdüngern ausgebracht werden. Bei der Splitting-Anwendung können zur ersten Anwendung die Gräsermittel Focus Aktiv Pack oder Panarex, zur zweiten die Fungizide Folicur, Tilmor oder Toprex zugemischt werden. Andere Gräsermittel oder Fungizide sollten 7 Tage vor oder nach den Belkar-Anwendungen zum Einsatz kommen. Auf Metconazol-haltige Fungizide muss im Herbst wegen Unverträglichkeit verzichtet werden. Bei vorzeitigem Umbruch ist die Anwendungsbestimmung VA273-1 zu beachten. Im Frühjahr können Sommergetreide, Mais, Grasmischungen und Sommerraps nachgebaut werden.
Eventuell notwendige weitere Behandlungen im Nachauflauf mit Effigo, Fox, Runway oder Stomp Aqua gegen Kamille, Klettenlabkraut, Kornblume, Klatschmohn, Rauke-Arten und andere Unkrautarten können ebenfalls nach dem Auflaufen der Rapskeimlinge folgen. Beim Einsatz von Stomp Aqua sind die Anwendungsbestimmungen zu beachten. Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha mit einer Feldspritze der Abdriftminderungsklasse 90 % auszubringen (NT145). Man darf nicht schneller als 7,5 km/h fahren (NT146) und die Windgeschwindigkeit darf 3 m/s nicht übersteigen (NT170).
Auf Äckern in Schutzgebieten (FFH-, Vogelschutz-, Landschaftsschutzgebieten u.a.) ist zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit ein markiertes Spritzfenster (Maßnahmenblatt A 8.1 Erfolgskontrolle; https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz) pro Bewirtschaftungseinheit anzulegen. Das Spritzfenster soll eine Länge von mindestens 10 Metern und eine Breite von mindestens 2 Teilbreiten des Spritzbalkens (mindestens 5 Meter) haben und in einem Abstand von mindestens 10 Metern zum Feldrand liegen. Das Spritzfenster ermöglicht die Beurteilung der Wirkung des Herbizideinsatzes und dessen Notwendigkeit sowie die Optimierung nachfolgender Behandlungen.



Mulchsaat im kommenden Frühjahr ohne Glyphosat?!

Jetzt nach der Ernte die richtigen Weichen stellen, evtl. mit dem Einsatz von Focus Aktiv oder Fusilade Max in der Zwischenfrucht im Herbst:

In den Wasserschutzgebieten darf Glyphosat schon seit zwei Jahren nicht mehr angewendet werden. Aus heutiger Sicht endet die Zulassung dieses Wirkstoffes zum Ende des Jahres 2023 und dürfte damit generell nicht mehr zum Einsatz kommen!

Die Erfahrungen aus den Wasserschutzgebieten zeigen, dass vor allem das Ausfallgetreide und die Gräser wie Ackerfuchsschwanz, Trespen und Weidelgräser in feuchten Frühjahren bei Mulchsaaten von frühen Sommerungen wie z.B. Zuckerrüben zu Problemen führen können. Ziel muss es daher sein, die Gräser schon ab der Ernte der Vorkultur zu bekämpfen. Nutzen Sie nach der Ernte die aktuell feuchten Bedingungen um Ausfallgetreide und den Samenvorrat anderer Gräser im Boden zur Keimung anzuregen. Unter den punktuell sehr feuchten Bodenverhältnissen und bei gehäckseltem Stroh, kann auch gar keine Bodenbearbeitung ein gangbarer Weg sein. Ansonsten ist eine flache Bodenbearbeitung, die ein feinkrümeliges "Saatbett" hinterlässt, ein muss. Auf keinen Fall zu feucht oder zu tief bearbeiten. Ideal sind zwei flache Bearbeitungsgänge, bevor vor der Zwischenfruchtsaat die gewünschte tiefere Bodenlockerung erfolgt, wenn dies nötig ist. Hierbei dürfen keine bereits aufgelaufene Gräser überleben bzw. wieder anwachsen.

Dennoch kann es in besonderen Fällen selbst bei der oben vorgeschlagenen Vorgehensweise bei Trockenheit oder bedingt durch die Keimruhe des Ackerfuchsschwanzes zu einem erneuten Auflaufen von Gräsern und Ausfallgetreide in den Zwischenfrüchten kommen.
Für Senf, Lein und Sonnenblumen haben die beiden Gräsermittel Focus Aktiv und Fusilade Max eine Zulassung. Nach Rücksprache mit den Sachgebietsleitern Pflanzenschutz aus BW hat man sich geeinigt, dass die zwei Gräsermittel auch in Zwischenfrucht Mischungen eingesetzt werden können, wenn die drei oben genannten Kulturen als Bestandteil enthalten sind. Das heisst, es besteht unter den beschriebenen Voraussetzungen die Möglichkeit, diese beiden Gräsermittel im Herbst einzusetzen. Bedenken Sie dabei, dass Sie die Ungräser unbedingt benetzen müssen, da die beiden Pflanzenschutzmittel aussschließlich blattaktiv sind. Ideal ist dabei das drei Blatt Stadium. Gräser wie z.B. Rauhafer in den Zwischenfrucht Mischungen sind natürlich nicht möglich. Unter dem Gesichtspunkt der Resistenzproblematik ist diese Maßnahme nicht auf allen Standorten angeraten. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.
WICHTIG:
Bei FAKT II geförderten Begrünungen ist der Einsatz von Herbiziden untersagt!
Lohnend ist er in der Regel auch nur bei frühen Sommerungen wie Zuckerrüben, Sommergetreide und Erbsen. Ohne Glyphosat kommt der Frostbearbeitung im Winter eine bedeutende Rolle zu. Bei opitmalen Bedinungen können hier sehr hohe Wirkungsgrade bei der Unkrautbekämpfung erzielt werden.



Hinweis vom 30. Juni 2023


Maiszünsler
In den letzten Tagen wurden nun vermehrt Maiszünsler gefangen. Am 26. und 28.06 befanden sich bis zu 8 Falter in den Lichtfallen. Daher wurde der Flughöhepunkt bzw. das zu erwartende Larvenschlüpfen auf den 26.06. ausgewiesen.
www.isip.de

Die Trichogramma-Ausbringung findet vermutlich im Laufe der nächsten Woche (~4. bis 6. Juli) statt.


Hinweis vom 06. Juni 2023


Herbizidmaßnahmen im Mais
Eine Nachauflaufbehandlung eignet sich im Mais am besten im 2- bis 4- Blattstadium, da dieser in seiner Jugendphase eine geringe Konkurrenzkraft aufweist gegenüber Unkräutern.
Bei der bisherigen Trockenheit empfiehlt es sich blattaktive Präparate einzusetzen. Geeignete Mittel finden Sie unter:Integrierter Pflanzenschutz 2023
Die trockenen Bedingungen bieten alternativ die Möglichkeit die Hacke einzusetzen für die mechanische Unkrautregulierung, besonders bei verschlämmten Flächen kann das Hacken zum Brechen der Verkrustung sinnvoll sein.

Auch in diesem Jahr wurden im Ostalbkreis wieder zwei Maiszünsler-Fallen aufgestellt. Die Fallenfänge werden regelmäßig in ISIP eingestellt. www.isip.de
Die biologische Maiszünslerbekämpfung erfolgt durch die Schlupfwespen. Termine für die Auslieferung werden Ihnen bekannt gegeben.

Körnererbsen
In einigen Regionen wurde die Schadschwelle des Erbsenwicklers (mehr als 10 Falter in der Falle) überschritten.
Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Bestände und achten Sie auf die Berichte in ISIP. Zudem sollten Sie weiterhin auf den Blattlausbefall achten (Bekämpfungsrichtwert 10-15 Läuse/Haupttrieb oder 5-10% befallene Pflanzen).




Hinweis vom 31. Mai 2023


Fusariumbekämpfung in Getreide
Für früh gesätem Weizen und Triticale beginnt nun bald die Blüte. Häufig geht der Weizen nach dem Ährenschwellen nahtlos in die Blüte über. Entscheidend für Fusariuminfektionen ist vor allem das Wetter während der Blüteperiode des Getreides. Wenn die Temperaturen um 20 °C liegen, Niederschläge und Tau für anhaltend feuchte Bedingungen in der Ähre sorgen muss auf Fusarium geachtet werden. Insbesondere bei pfluglosem Anbau, anfälligen Sorten, nach Maisvorfrucht oder Stoppelweizen muss eine Fungizidbehandlung mit Azolen gegen Befall durch Ährenfusarium eingeplant werden. Gezielte Behandlungen sollten innerhalb von 1 bis 2 Tagen vor oder bis spätestens 2 Tage nach einem Infektionstermin erfolgen.
Die Wirkung der Mittel für die Ährenbehandlung sind im Merkblatt "Integrierter Pflanzenschutz 2023“ in Tab. 24 auf S. 58 und 59 dargestellt.Integrierter Pflanzenschutz 2023


Hinweis vom 16. Mai 2023


Fungizid- und Wachstumreglereinsatz in Sommergerste
In Abhängigkeit vom Saattermin und Lage, befindet sich die Sommergerste vielfach in Stadium 25/30 bald wird in Stadium 37 das Fahnenblatt erscheinen. Wo die Bestände mast und dicht stehen, empfiehlt sich ein Wachtumsregler als "Versicherungsmaßnahme“ gegen Lager. Wo Braugerste produziert und das Düngungsniveau nicht an der Oberkante liegt, kann sicherlich auch gut darauf verzichtet werden. Bei der Krankheitsbekämpfung gilt die Priorität der Gesunderhaltung des kleinen Fahnenblattes. Um das Krankheitsgeschehen einordnen zu können, nutzen sie das Prognosemodell in ISIP für die relevanten Krankheiten.

Maisherbizidmaßnahmen im Vorauflauf
Aufgrund der Niederschläge ist der Mais vielfach noch nicht im Boden. Teilweise muss auch das Ackerfutter auf den Flächen vorher noch siliert werden. Für einen erfolgreichen Maisanbau kommt der nachfolgenden Bodenbearbeitung eine zentrale Rolle zu. Auch hier gilt Saatbett vor Saatzeit…. Dort wo der Mais im Boden ist finden Vorauflaufbehandlungen unter den feuchten Bodenbedingungen ideale Voraussetzungen und ermöglichen dem auflaufenden Mais einen stressfreien Start. Insbesondere bei Hirsen- oder Storchschnabelproblemen bieten sich Behandlungen mit Bodenwirkstoffen an. Man hört vom Handel jedoch von begrenzter Verfügbarkeit derselben.

In Mais als Reihenkultur bietet sich die mechanische Unkrautbekämpfung an. Im Vorauflauf können kleinste Unkräuter bereits durch Blindstriegeln reguliert werden. Im Weiteren kann zwischen den Reihen ggf. auch mehrfach gehackt und bei vorhandener Technik eine Bandspritzung durchgeführt werden und somit der Einsatz von Herbiziden deutlich reduziert werden. Durch die mechanischen Maßnahmen wird die Durchlüftung des Bodens und somit indirekt auch die Mineralisierung des Bodens angeregt.

Bitte beachten sie das Terbutylazin und Glyphosat in allen Wasserschutzgebieten verboten ist. Auch außerhalb von WSG werden keine TBA Mischungen empfohlen. Es gilt die Auflage NG 362. Für Produkte die den Wirkstoff Nicosulfuron enthalten sind in der Regel auch die folgenden Auflagen relevant:
NG327: Auf derselben Fläche im folgenden Kalenderjahr keine Anwendung von Mitteln mit dem Wirkstoff Nicosulfuron
NG326-1: Die maximale Aufwandmenge von 45g Nicosulfuron pro ha und Jahr darf- auch in Kombination mit anderen Wirkstoffen nicht überschritten werden.
NG 362: Mit terbutylazinhaltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit max. 850g TBA pro ha durchgeführt werden.

Nachsaat im Dauergrünland
Nach dem ersten Schnitt bei ausreichend Bodenfeuchtigkeit bieten sich Nachsaatmaßnahmen an. Achten sie auf standort- und nutzungsangepasste Nachsaatmischungen.
Nachsaatempfehlung Dauergrünland Aulendorf



Hinweis vom 03. Mai 2023



Weizen weiterhin eng auf Krankheitsbefall kontrollieren
Die meisten Weizenbestände befinden sich derzeit im 1-2 Knotenstadium. Die regenreiche Witterung der letzten Wochen sorgt für einen hohen Krankheitsdruck. Kontrollieren Sie unbedingt Ihre Bestände, um bei Schadschwellenüberschreitungen handeln zu können. Im Weizen ist aktuell Septoria tritici flächendeckend zu finden. Bestände weisen oft sehr hohen Befall auf. Aufgrund der langen Inkubationszeit von Septoria tritici dürften aktuell viele Infektionen gesetzt sein, die noch nicht zu sehen sind. Auch beim Gelbrost wird zunehmend von Erstauftreten berichtet. Aufgrund der kurzen Entwicklungszeit muss Gelbrost bei nesterweisem Erstauftreten umgehend mit Azolen behandelt werden.

Grannenspitzen bei Wintergerste
In ersten Wintergerstenbeständen spitzen die Grannen, erfahrungsgemäß werden die weiteren Entwicklungsstadien nun schnell erreicht. Je nach Vorbehandlung muss bei dem aktuell herrschenden hohen Infektionsdruck ggf. schnell reagiert werden, um das Fahnenblatt gesund zu erhalten.

Herbizidbehandlung in Sommergerste
Zur Ungrasbehandlung in Sommergerste steht nur noch das blattaktive Produkt Axial mit einer Aufwandmenge von 1,2 l/ha zur Verfügung. Um das Wirkpotential voll auszuschöpfen insbesondere bei Resistenzproblemen in der Ackerfuchsschwanzbekäpmfung ist eine Soloanwendung vorzuziehen. Für die Bekämpfung der breitblättrigen Unkräuter steht eine Vielzahl von Produkten zur Verfügung.Integrierter Pflanzenschutz 2023 ab Seite 54 ff.
Mechanische Maßnahmen wie Striegeln sind aufgrund der Bodenfeuchtigkeit derzeit schwierig. Der unkrautregulierende Effekt des Striegelns resultiert hauptsächlich aus dem "verschütten" der kleinen Unkräuter, hierzu ist krümelnder Boden erforderlich.

Sklerotiniabekämpfung in Winterraps (Blütenbehandlung)
Erster Raps befindet sich in der Vollblüte, die Bekämpfungswürdigkeit ist streitbar und hängt von einer Vielzahl verschiedener Faktoren ab. Auch wenn aktuell feuchte Bedingungen herrschen ist es derzeit für Infektionen zu kühl (>15°C) Aufgrund der vielen und gut entwickelten Seitentriebe muss dieses Jahr von eine langen Blütedauer ausgegangen werden. Beachten sie, dass bei Behandlungen die Kurativleistung der Produkte nur sehr begrenzt ist, und die ausreichende Benetzung (Wasseraufwandmenge) der Pflanzen bis zu den tieferliegenden Seitentrieben ein wichtiger Faktor für den Erfolg der Maßnahme ist. Nutzen sie für eine individuelle Einschätzung das Prognosemodell auf den ISIP Plattform.www.isip.de



Hinweis vom 19. April 2023


Wintergetreide auf Krankheitsbefall kontrollieren
Aufgrund der regenreichen Witterung der letzten Tage und Wochen, ist die Befahrbarkeit der Flächen oftmals ein limitierender Faktor. Vielfach stellen Blattkrankheiten in diesem Frühjahr eine besondere Herausforderung in der Bestandesführung dar. In anfälligen Sorten ist in Wintergerste erster Befall mit Rynchosporium-Blattflecken und Netzflecken zu finden, in Winterweizen sind vor allem Septoria-Blattflecken auf den unteren Blattetagen zu finden. Die feuchten Bedingungen und anhaltende Blattnässe begünstigt die Ausbreitung von Krankheiten in die oberen Blattetagen. Wenn sie zunehmenden Befall in ihrem Bestand feststellen sollte dieser z.B. durch den Einsatz von 1,0 l/ha Input Classic gestoppt werden. Weiter Fungizide zur Krankheitsbekämpfung finden sie im Merkblatt ab Seite 58.
Auf Flächen mit hoher Bestandesdichte und intensiver org. Düngung ist ggf. die Zumischung Wachstumsregler notwendig, beachten sie dass CCC nur bis Stadium EC 31 zugelassen ist. Für eine gute Wirkung ist warme Witterung förderlich und notwendig.


Schädlingsbefall in Winterraps
Der Raps befindet sich nun vielerorts in der Blüte. Auf den Monitoringstandorten ist aufgrund der kühlen, nassen Witterung aktuell kein nenneswerter Schädlingszuflug in die Gelbschalen festzustellen. Auch beim Abklopfen der Blüten wird keine nennenswerte Anzahl an Rapsglanzkäfern gefangen. Aktuell ist keine Behandlung notwendig.

Einsatz von Bodenherbiziden vor dem Auflaufen oder im frühen Nachauflauf im Mais
Ein Einsatz von Bodenherbiziden zur Unkrautbekämpfung im Vor- oder frühen Nachauflauf ist nur bei ausreichender Bodenfeuchte sinnvoll. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass Mulch-, Ernterückstände und Güllereste die Wirkung der Herbizide reduzieren.
Wenn Niederschläge gefallen oder vorhergesagt sind, können im Vorauflauf oder frühen Nachauflauf z. B. Behandlungen mit Activus SC, Adengo, Quantum oder Spectrum Aqua-Pack (Merkblatt "Integrierter Pflanzenschutz 2023“ in Tab. 35 auf den Seiten 72 und 73) durchgeführt werden. In Schutzgebieten ist ein Spritzfenster pro Bewirtschaftungseinheit (mindestens 5 m x 5 m) anzulegen.
Gegen Vogelfraß kann Importsaatgut, das zusätzlich mit dem Wirkstoff Ziram (Korit / Duvitt) behandelt wurde ausgesät werden. Korit / Duvitt wird von der Saatgutindustrie vielfach als "Premium“-Beize zusammen mit Nährstoffbeizen und Biostimulanzien angeboten. In einer Kombination mit einer entsprechend tiefere Saatgutablage ist hier die maximale Wirkung gegen Vogelfraß gegeben.


Hinweis vom 11. April 2023


Im Raps auf Schotenschädlinge und Rapskrebs achten

Mit dem Beginn der Rapsblüte schädigt der Rapsglanzkäfer nicht mehr, es sei denn, dass Starkbefall vorliegt. Es ist aber auf Befall durch Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke zu achten. Wenn nur der Kohlschotenrüssler auftritt, ist der Bekämpfungsrichtwert überschritten, wenn beim Abklopfen in eine Schale 1 Käfer/Pflanze festgestellt wird. Wenn Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke gemeinsam auftreten, ist mit wirtschaftlichen Schäden zu rechnen, wenn eine Mücke/Pflanze und ein Käfer/zwei Pflanzen zu finden sind. Auf Äckern in Landschaftsschutzgebieten, FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten sowie auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen ist die Entscheidung nach Bekämpfungsrichtwerten (A 3.2) Pflicht
Bei Überschreitungen des Bekämpfungsrichtwert reichen für diese Schotenschädlinge in der Regel rechtzeitige Randbehandlungen aus. In den Schutzgebieten ist die Teilflächenbehandlung eine Pflichtmaßnahme (A 6.1).
Bei der Anwendung von Insektiziden in die Rapsblüte sind die Bestimmungen der Bienenschutz-Verordnung zu beachten. Generell sollten die Anwendungen in blühenden Beständen abends nach dem täglichen Bienenflug erfolgen (Auflage NN410). Zudem sind dann die Durchfahrschäden geringer. Pflanzenschutzmittel gegen Schotenschädlinge sind im Merkblatt "Integrierter Pflanzenschutz 2023“ in Tab. 43 auf den Seiten 84 und 85 zu finden. Es wird noch einmal daran erinnert, dass Mospilan SG und Danjiri ab Blühbeginn nicht mehr eingesetzt werden dürfen!
Auf Flächen mit hoher Ertragserwartung und häufigem Anbau von Raps in der Fruchtfolge kann eine Bekämpfung der Weißstängeligkeit in der Vollblüte erforderlich werden. Niederschläge begünstigen die Infektion. Beim Anbau in Schutzgebieten sind die Warndienstinformationen der Landratsämter und/oder die "Sklerotinia in Winterraps-Prognose“ (SkleroPro) unter www.isip.de zu nutzen (A 2.1). Durch eine Behandlung vor der Vollblüte oder durch den Einsatz von Droplegdüsen gelangen weniger Pflanzenschutzmittel auf die Blüten und die Rückstände im Honig werden reduziert. Die zugelassenen Mittel sind im Merkblatt "Integrierter Pflanzenschutz 2023“ in Tab. 44 auf den Seiten 86 und 87 zu finden.


Hinweis vom 30. März 2023


Prüfen Sie den Erfolg Ihrer Herbstbehandlung in Ihren Wintergetreidebeständen. Sollten hier weitere Maßnahmen erforderlich sein, legen Sie den Fokus auf eine zeitnahe Umsetzung. Bitte achten Sie bei der Auswahl von blattaktiven Mittel für ausreichende Wirkungsgrade auf die Anwendungsbedingungen (Luftfeuchtigkeit etc.) und das Resistenzmanagement.
Hinweise zur Wirksamkeit der Pflanzenschutzmittel finden Sie in der Broschüre Integrierter Pflanzenschutz 2023 ab Seite 52ff.

Vielfach ist der Raps im Streckungswachstum. Das Schädlingsvorkommen in den Gelbschalen ist sehr heterogen. Viele Betsände konnten aufgrund der Witterungsbedingungen bisher nicht behandelt werden. Bitte kontrollieren Sie Ihre Betsände weiterhin regelmäßig. Sollten die Schadschwellen überschritten werden, führen Sie in Abhängigkeit der Befahrbarkeit der Flächen eine Behandlung durch.
Hinweise zu den Schadschwellen und Pflanzenschutzmitteln finden Sie in der Broschüre Integrierter Pflanzenschutz 2023 ab Seite 84 ff.

Bitte denken Sie an das Aufsummieren der Düngemengen für das Jahr 2022 gemäß der aktuellen Düngeverordnung, sowie gegebenenfalls an die notwendigen Meldungen nach Verbringungsverordnung bis zum 31.3.2023. Informationen hierzu finden Sie unter www.duengung-bw.de