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Grundstücks- und Landpachtverträge

Die erhalten bei uns Informationen rund um das Grundstücksverkehrsgesetz.
Alle notarielle Verträge mit landwirtschaftlichen Flächen (auch bebaute) und Pachtverträge werden nach den Kriterien des Agrarstrukturverbesserungsgesetzes (ASVG) geprüft und genehmigt/versagt oder unter Auflage bzw. Bedingungen genehmigt.

Nach § 7 ASVG darf die Genehmigung nur versagt oder durch Auflagen oder Bedingungen eingeschränkt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass
  1. die Veräußerung eine agrarstrukturell nachteilige Verteilung des Grund und Bodens bedeutet oder
  2. durch die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und dem Veräußerer gehören, unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt würde oder
  3. der Gegenwert in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht.