Liegenschaftskataster
Der Geschäftsbereich Vermessung und Geoinformation beim Landratsamt Ostalbkreis mit Dienstsitz in Aalen ist zuständig für das Liegenschaftskataster im Kreis, mit Ausnahme der Städte Aalen und Schwäbisch Gmünd. Dort sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig.
Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende und aktuell gehaltene Nachweis aller Flurstücke und Gebäude in Baden-Württemberg.
Es wird von den unteren Vermessungsbehörden geführt und besteht aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) und den Liegenschaftskatasterakten. Die darin enthaltenen Informationen und Daten sind Basis für die Festlegung des Grundeigentums.
ALKIS weist die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) und Basisinformationen des Liegenschaftskatasters mit objektstrukturierten Geometrie- und Sachdaten nach.
Liegenschaftskatasterakten sind alle analogen und digitalen Unterlagen des Liegenschaftskatasters. Hierzu gehört auch das Buch- und Kartenwerk mit den seit der erstmaligen Vermessung entstandenen vermessungstechnischen Unterlagen.
Die Führung des Liegenschaftskatasters ermöglicht die Gewährung von Einsichtnahme, die Erteilung von Auskünften und die Bereitstellung von Auszügen in analoger oder digitaler Form.
Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende und aktuell gehaltene Nachweis aller Flurstücke und Gebäude in Baden-Württemberg.
Es wird von den unteren Vermessungsbehörden geführt und besteht aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) und den Liegenschaftskatasterakten. Die darin enthaltenen Informationen und Daten sind Basis für die Festlegung des Grundeigentums.
ALKIS weist die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) und Basisinformationen des Liegenschaftskatasters mit objektstrukturierten Geometrie- und Sachdaten nach.
Liegenschaftskatasterakten sind alle analogen und digitalen Unterlagen des Liegenschaftskatasters. Hierzu gehört auch das Buch- und Kartenwerk mit den seit der erstmaligen Vermessung entstandenen vermessungstechnischen Unterlagen.
Fortführung des Liegenschaftskatasters
Veränderungen von Basisinformationen und Basisdaten des Liegenschaftskatasters sind von der unteren Vermessungsbehörde vorzunehmen. Aus Anlass von Vermessungen, Mitteilungen anderer Stellen (z.B. Grundbuchamt, Forstamt, Finanzamt, Gerichte) und öffentlichen Bekanntmachungen sowie durch die Übernahme von Bodenordnungsverfahren wird das Liegenschaftskataster fortgeführt. Mit der Übermittlung der Veränderungen an die zentrale Datenhaltung werden die Daten des Liegenschaftskatasters aktualisiert. Danach erfolgt die Bekanntgabe der Veränderungen an die Beteiligten.Die Führung des Liegenschaftskatasters ermöglicht die Gewährung von Einsichtnahme, die Erteilung von Auskünften und die Bereitstellung von Auszügen in analoger oder digitaler Form.
Qualitätssicherung
Bei der Übernahme von Veränderungen ist die Qualität des Liegenschaftskatasters und der Fortführungsunterlagen sicher zu stellen. Vermessungsschriften und Katasterberichtigungsunterlagen der unteren Vermessungsbehörde, der Flurbereinigungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure werden auf Eignung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster geprüft.Kontakt
Rudolf Grimmbacher
Sachgebietsleiter
Telefon: 07361 503-5443
Telefax: 07361 503-585443
Details E-Mail an Rudolf Grimmbacher
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