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Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung

Um Zeitverzögerungen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu vermeiden ist es sinnvoll, dass die Antragstellenden möglichst frühzeitig Kontakt mit der Genehmigungsbehörde beim Landratsamt - Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht - aufnehmen.

Durch frühzeitige Beratung können die richtige Verfahrensart, die erforderlichen Antrags- oder Anzeigeunterlagen sowie der erforderliche Inhalt dieser Unterlagen bereits vor Antragstellung bzw. Einreichung der Anzeige festgelegt werden.

Mögliche Instrumentarien der Verfahrensbeschleunigung, bei denen auch bereits die betroffenen Fachbehörden beteiligt werden, sind:

  • Vorantragsberatung/-konferenz
    • Abstecken rechtlicher Rahmen
    • Festlegung der allgemeinen Antragsunterlagen
    • Festlegung der erforderlichen Gutachten
    • Fristenplan

  • Antragskonferenz
    • nach Erstellung der Antragsunterlagen