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Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Der Geschäftsbereich Umwelt und Gewerbeaufsicht ist für die Überwachung und den Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zuständig.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind:

  • Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe z. B. Heizöl, Diesel, Benzin, Gülle und Silagesickersäfte gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder verwendet werden,
  • Rohrleitungsanlagen nach § 62 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz.

Aufgaben im Rahmen der Überwachung der AwSV sind unter anderem:

  • Überwachung der Prüfpflichten aller AwSV-Anlagen
  • Überwachung der rechtlichen Anforderungen und Belange
  • Einhaltung allgemein anerkannter Regeln der Technik sowie Stand der Technik
  • Überwachung der Anlagendokumentation
  • Eignungsfeststellungen und Ausnahmen vom Erfordernis der Eignungsfeststellung
  • Überwachung der Einhaltung der Fachbetriebspflicht

Prüfpflicht

Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind verpflichtet, diese eigenverantwortlich und unaufgefordert durch bestellte Sachverständige prüfen zu lassen. Die Prüffristen richten sich unter anderem nach der Größe, der Lage im Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet, ober- oder unterirdischer Lagerung und der Gefährdungsklasse der wassergefährdenden Stoffe (siehe Anlage 5 und 6 zu § 46 Abs. 2 AwSV).

Anzeigepflicht

Seit Inkrafttreten am 01.08.2017 enthält die AwSV eine Anzeigepflicht für die Errichtung, wesentliche Änderung oder für Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe von prüfpflichtigen Anlagen führen.
Dies ist dem Landratsamt Ostalbkreis mindestens sechs Wochen im Voraus anzuzeigen.
Die für eine Anzeige erforderlichen Formulare stehen unter "Externe Links" zur Verfügung.

Fachbetriebspflicht

Nach § 45 AwSV dürfen die dort genannten Anlagen nur von Fachbetrieben nach § 62 errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden.
Ein Fachbetrieb nach AwSV ist durch eine Sachverständigenorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft zertifiziert.
Fachbetriebe sind verpflichtet die Fachbetriebseigenschaft gegenüber dem Anlagenbetreiber nachzuweisen.

Übersicht der für Heizölverbraucheranlagen geltenden Prüfpflichten
Übersicht der für Heizölverbraucheranlagen geltenden Prüfpflichten

Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Umwelt und Gewerbeaufsicht
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1381
Telefax: 07361 503-1734
E-Mail senden So finden Sie zu uns

Externe Links


Formulare zur Neu- und Ummeldung von Anlagen an die Wasserbehörden (Landesanstalt für Umweltschutz)
Heizöllagerung in Überschwemmungs- und Risikogebieten – Heizöl sicher lagern (Info des Umweltministeriums Baden-Württemberg)