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Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

Aufgabe ist insbesondere:

  • Gefahrenabwehr bei Verkehrs- und sonstige Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen (Heizöl, Kraftstoffen, Jauche, Gülle, Silagesickersäfte)

Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen birgt grundsätzlich Gefahren für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser. Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachhaltig zu verändern.

Bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen oder beim Auslaufen solcher Stoffe (Öle, Chemikalien, Jauche/Gülle/Sickersaft) sind schnelle und wirksame Maßnahmen zum Schutz des Bodens, der oberirdischen Gewässer, des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung erforderlich.

Das Landratsamt Ostalbkreis ist über einen Alarmplan für die Polizei Tag und Nacht erreichbar, um bei einem Unfall mit wassergefährdenden Stoffen die notwendigen Anordnungen zu treffen. Aus diesem Grunde sollten entsprechende Ereignisse, die zu einer Schädigung des Bodens, der oberirdischen Gewässer oder des Grundwassers führen können, unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden.

Wichtig: In dringenden Fällen außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an das nächste Polizeirevier oder die Polizeipräsidium Aalen (Telefon: 07361 580-131).



Adresse


Landratsamt Ostalbkreis
Umwelt und Gewerbeaufsicht
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1381
Telefax: 07361 503-1734
E-Mail senden So finden Sie zu uns

Kontakt


Peter Saile
Sachbearbeiter/in
Telefon: 07361 503-1385
Telefax: 07361 503-581385
Details E-Mail an Peter Saile