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Aktuelles

Aktuelle Informationen des Geschäftsbereichs Umwelt und Gewerbeaufsicht:

Verkauf und Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 1 und 2 im Einzelhandel

Sprengstoff und pyrotechnische Gegenstände erfordern besondere Aufmerksamkeit bei Lagerung, Aufbewahrung und Benutzung. Merkblätter sollen Sie in Ihrem Bemühen um einen sicheren Umgang mit dieser Materie unterstützen. Die Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg informiert hierzu in einem Merkblatt.
Zum Merkblatt