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Verwaltung für ALLE

Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen des Landratsamts, Petra Pachner, hat bei der Landkreisverwaltung das Projekt "Verwaltung für ALLE" initiiert. Ziele dieses Projekts sind der Abbau von baulichen Barrieren in den Dienststellen des Landratsamts, die Vereinfachung der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern und des Zugangs zum Internet sowie die Ausbildung von Inklusionsbegleitern innerhalb der Kreisverwaltung. Für Landrat Dr. Joachim Bläse ist die inklusionsorientierte Verwaltung ein wichtiges Thema, weshalb die Behindertenbeauftragte organisatorisch zu seinem persönlichen Mitarbeiterstab gehört.

"Im Rahmen dieses auf längere Zeit angelegten Projekts soll die Behörde Schritt für Schritt barrierefrei werden - sowohl in baulicher, wie auch in kommunikativer Hinsicht", erklärt Petra Pachner, "Ziel ist, dass auch Menschen mit Beeinträchtigungen die Leistungen der Verwaltung in vollem Umfang nutzen können."

Folgende Bausteine sind Teil des Gesamtkonzepts:
1. Inklusionsbeauftragte aus den Geschäftsbereichen der Landkreisverwaltung.
2. Ein Kompetenzteam, das Begehungen in Gebäuden durchgeführt.
3. Bürgernahe Sprache - Für die Beschäftigen der Kreisverwaltung ist momentan ein "Leitfaden für Bürgernahe Sprache" vorhanden.

"Es geht uns darum, ein Bewusstsein für Barrieren zu schaffen, denen Menschen mit Behinderung bei der Kommunikation begegnen. Inklusion ist Prozess und Ziel zugleich und beinhaltet viele Maßnahmen, damit sie gelebt werden kann. Nur gemeinsam schaffen wir es, unsere Umwelt zukünftig so zu gestalten, dass menschliche Verschiedenheit als Normalität verstanden und angenommen wird", so Petra Pachner.

INFO: Mit dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz von 2015 hat das Land Baden-Württemberg als erstes Bundesland die Stadt- und Landkreise verpflichtet, kommunale Behindertenbeauftragte zu bestellen. Die kommunalen Beauftragten auf der Ebene der Stadt- und Landkreise stärken die Partizipation von Menschen mit Behinderungen und sind Botschafter der Inklusion in der Fläche. Die gesetzlich geregelte Unabhängigkeit und Weisungsungebundenheit ist Garant dafür, dass die Inklusionskompetenz in der Fläche nachhaltig gestärkt wird.

In ihrer Funktion als Ombudsfrau bzw. Ombudsmann sind die Beauftragten der Stadt- und Landkreise wichtige Anlaufstellen für Inklusion und gegen Diskriminierung wegen einer Behinderung. Zu den Aufgaben der Behindertenbeauftragten zählt unter anderem, Maßnahmen und Ideen für die Verbesserung der Gleichheit der Menschen in unserer Gesellschaft zu entwickeln und damit zur Umsetzung der Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention beizutragen.