Opferpension
Personen, die in der ehemaligen DDR aus politischen und von ihnen nicht zu vertretenden Gründen Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen wurden und von deutschen Stellen oder der sowjetischen Besatzungsmacht dort in Gewahrsam genommen wurden, können einen Antrag auf Entschädigung nach § 17 StrRehaG und sofern die rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung insgesamt mindestens 90 Tage dauerte, einen Antrag auf Opferpension nach § 17a StrRehaG stellen.
Voraussetzung für die Gewährung der Opferpension in Höhe von bis zu 330 Euro ist außerdem eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage der Betroffenen. Bei der Bedürftigkeitsprüfung bleiben Renten und vergleichbare Leistungen sowie das Einkommen von Partnern unberücksichtigt. Die Berechtigung zur Leistung folgt entweder aus einer Rehabilitierungsentscheidung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) oder aus einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes (HHG).Für Inhaber einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes mit Wohnsitz im Ostalbkreis ist das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Integration und Versorgung, als untere Eingliederungsbehörde für die Entgegennahme von Anträgen und die Gewährung der besonderen Zuwendung zuständig.
Zuständigkeiten finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.
Kontakt
Sandra Faulhaber
Sachbearbeiterin
Telefon: 07361 503-1650
Telefax: 07361 503-581650
Details E-Mail an Sandra Faulhaber
Download
Formulare / Online-Anträge
Antrag auf Gewährung einer monatlichen besonderen Zuwendung für Haftopfer der politischen Verfolgung in der ehem. DDR (pdf, 33.4 KB) Verdienstbescheinigung nach § 17a StrRehaG (pdf, 23.4 KB) Einkommenserklärung zur Opferpension (Anlage zum Antrag auf Gewährung einer monatl. besonderen Zuwendung nach § 17a StrRehaG) (pdf, 33.5 KB)
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