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Europäische Staatsanwaltschaft

Mit der Europäischen Staatsanwaltschaft nimmt die erste jemals geschaffene supranationale Staatsanwaltschaft ihre Arbeit auf. Sie soll das Geld der europäischen Steuerzahler bei Straftaten wie Geldwäsche, Korruption und grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug besser schützen.

Die Europäische Staatsanwaltschaft ist für strafrechtliche Ermittlungen über gegen den EU-Haushalt gerichtete Straftaten und diesbezügliche Strafverfolgungsmaßnahmen zuständig. Sie ist die erste jemals geschaffene supranationale Staatsanwaltschaft. Sie führt Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu folgenden gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten und anderen Straftaten durch:
  • Betrug im Zusammenhang mit Ausgaben und Einnahmen,
  • betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit MwSt.-Abgaben, die mit zwei oder mehr Mitgliedstaaten verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens 10 Mio. Euro verursachen,
  • Geldwäsche von Vermögen, das aus gegen den EU-Haushalt gerichteten Betrugsdelikten stammt,
  • Bestechung, Bestechlichkeit und Veruntreuung zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU,
  • Mitwirkung in einer kriminellen Vereinigung, deren Handlungen sich vornehmlich auf die Begehung von Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts konzentrieren.

Diese neue Einrichtung der Union kann auch alle sonstigen widerrechtlichen Handlungen untersuchen und verfolgen, die mit einer gegen den EU-Haushalt gerichteten Straftat untrennbar verbunden sind.
Die Europäische Staatsanwaltschaft wird ihre Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in voller Unabhängigkeit von der Kommission und anderen Organen und Einrichtungen der EU sowie den Mitgliedstaaten durchführen. Sie wird die Arbeit anderer EU-Stellen wie dem OLAF, Eurojust und Europol ergänzen und mit diesen sowie mit den zuständigen Behörden jener Mitgliedstaaten, die sich nicht an der supranationalen Staatsanwaltschaft beteiligen, zusammenarbeiten. Auf längere Sicht wird die Europäische Staatsanwaltschaft voraussichtlich etwa 3000 Fälle jährlich untersuchen.

Weitere Informationen:
Internetseite der EUStA
Informationsblatt / Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)
Fragen und Antworten / Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA)