Begriffsdefinition: Aussiedler, Spätaussiedler und Angehörige
Zum Personenkreis der Spätaussiedler gehören deutsche Volkszugehörige, die vor dem 1. Januar 1993 geboren sind, in den Aussiedlungsgebieten zur deutschen Minderheit gehört haben und ihr Land nach dem 31.12.1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben.
Vor dem 31.12.1992 wurde dieser Personenkreis als Aussiedler bezeichnet.
Spätaussiedler aus Polen, der Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien und Albanien müssen zusätzlich glaubhaft machen, dass sie am 31.12.1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen auf Grund deutscher Volkszugehörigkeit unterlagen.
Seit dem 01.01.2005 stellt das Bundesverwaltungsamt Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung aus.
Kontaktadresse:
Bundesverwaltungsamt
Aussenstelle Friedland
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland
Telefon: 05504 801 - 0
Der Ehegatte und Abkömmling(e) eines Spätaussiedlers(in), die selbst die Voraussetzungen eines Spätaussiedlers(in) nicht erfüllen, erhalten, sofern sie in den Aufnahmebescheid eingetragen sind, vom Bundesverwaltungsamt eine Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling.
Für Personen, die vor dem 01.01.2005 ins Bundesgebiet eingereist sind und deren Vertriebenen- bzw. Spätaussiedlereigenschaft bereits festgestellt wurde, stellen wir Bescheinigungen zum Nachweis dieser Eigenschaft, vor allem für Rentenzwecke, aus.
Ansprechpartner/in
Andrea Daniel
Stellv. Geschäftsbereichsleiterin
Telefon: 07361 503-1254
Telefax: 07361 503-581254
Details E-Mail an Andrea Daniel
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