
Wohnen
Informationen zum Thema Wohnen
Ankommen und Wohnen
Für Geflüchtete aus der Ukraine sind die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes offizielle Erstanlaufstelle für alle, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen. Im Ostalbkreis ist dies die Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen (Georg-Elser-Straße 2, 73479 Ellwangen).Falls Geflüchtete aus der Ukraine jedoch direkt vor Ort in einer Stadt oder Gemeinde ankommen sollten und Wohnraum benötigen, können sie sich auch direkt an die dortigen Rathäuser wenden. Ist in der jeweiligen Kommune kein Wohnraum vorhanden, so klärt die Stadt oder Gemeinde die Frage der Unterbringung in Abstimmung mit dem Landratsamt Ostalbkreis.
Falls Sie Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung stellen möchten, senden Sie bitte die ausgefüllte Checkliste per E-Mail an Ihr Rathaus oder an wohnraum-ukraine@ostalbkreis.de.
Die Checkliste steht zum Download zur Verfügung.
Sie können die Checkliste auch über unser Online-Formular bei uns einreichen.
Zum Online-Formular "Checkliste Unterkunftsmöglichkeiten / Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine"
Müllgebühren
Die angemessenen Kosten für die Müllentsorgung werden im Rahmen der Sozialleistungen übernommen. Wer Anspruch auf öffentliche Leistungen hat, kann die Gebührenrechnung einreichen. Hier einfach einen kurzen Brief schreiben, in dem die Kostenübernahme beantragt wird und mit persönlicher Unterschrift (gerne auf der Rechnung vermerkt) an die Bewilligungsstelle schicken. Dies kann ab 01.06.2022 per Mail erfolgen: jobcenter-ukraine@ostalbkreis.deDie Müllgebühren fallen in 2 Raten an. Ein Antrag genügt, die zweite Rate wird dann im Herbst automatisch überwiesen.
Information zur Mülltrennung
Die GOA stellt unter dem nachfolgendem Link eine bildhafte Darstellung zum Thema Mülltrennung zur Verfügung.Flyer zur Abfalltrennung (mehrsprachig)
Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete
Über folgende Internetseiten finden Sie mögliche Unterbringungsangebote für Geflüchtete:www.unterkunft-ukraine.de
www.raumteiler-bw.de
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