Facebook
Youtube
X (Twitter)
Instagram

Rückkehrberatung / Rückkehrkooperation Württemberg

In Zusammenarbeit mit der Stadt Schwäbisch Gmünd (Amt für Familie und Soziales) wurde 2005 vom Landratsamt Ostalbkreis (Integration und Versorgung) das Rückkehrprojekt QUARK entwickelt und seither im gesamten Ostalbkreis durchgeführt. 2015 wurde die Rückkehrkooperation Württemberg zwischen den Rückkehrberatungsstellen Ostalbkreis, der Stadt Schwäbisch Gmünd und den Landkreisen Ravensburg und Biberach gegründet.

Der Name QUARK steht für
Qualifizierung
Unterstützung
Arbeitsperspektiven
Re-Integration und
Kommunale Rückkehrhilfen für Flüchtlinge

1. Ziel des Projekts

Ziel des Projekts ist die Förderung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen, auch andere Drittstaatsangehörige (aus Nicht-EU-Ländern) können unterstützt werden. Intensive Beratung, Recherchen im Herkunftsland und die Möglichkeit zum Einsatz von finanziellen (z.B. Existenzgründung) und weiteren Hilfen sollen die Flüchtlinge bei ihrer Entscheidung zur Rückkehr unterstützen und Ängste abbauen. Auch besonders schutzbedürftigen Rückkehrwilligen (z.B. Alte, Kranke, Alleinerziehende) kann durch individuelle Unterstützung eine Rückkehr in Würde ermöglicht werden.

2. Umsetzung

Das Projekt beruht auf folgenden Säulen:

  • Abbau von Ängsten: Qualifizierte, bedürfnisorientierte, individuelle und umfassende Rückkehrberatung über den Sozialdienst für Flüchtlinge und das Amt für Familie und Soziales. Über ZIRF-Counselling und weitere Kontakte sind zielgerichtete und detaillierte Recherchen vor Ort weltweit möglich. So können Rückkehrer über die aktuelle Situation und die Gegebenheiten in ihrer Heimat umfassend informiert werden.

  • Finanzielle Hilfen für die Rückkehr in das Herkunftsland: Nach individueller Beurteilung (Familiengröße, besondere Schwierigkeiten, Existenzgründungsabsicht etc.) kann die IOM*-Beihilfe aufgestockt werden, z.B. für die Übernahme von Kosten für medizinische Versorgung oder für erste Mietzahlungen. Rückkehrer, die sich für Existenzgründung interessieren, können unter Anleitung Existenzgründungspläne erstellen und an Trainings teilnehmen. Es besteht die Möglichkeit, Existenzgründungen zu finanzieren, damit eine neue Lebensgrundlage geschaffen und eine nachhaltige Re-Integration gesichert werden kann.
    *IOM (Internationale Organisation für Migration) ist eine Einrichtung der UN. Sie übernimmt die Reisekosten für mittellose Migranten und gewährt, abgestuft nach Herkunftsland, eventuell Reisebeihilfen und Starthilfen.

  • Betreuung im Herkunftsland, z.B. durch Projekte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das Projekt "IntegPlan" von Micado Migration (Saarbrücken) oder die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Diese und andere Projekte vermitteln weltweit Hilfsorganisationen in den Rückkehrländern, wodurch die Möglichkeit einer Begleitung und Betreuung im Herkunftsland besteht. Des weiteren können - je nach Herkunftsland - Ausbildungsstellen, Arbeitsstellen oder Existenzgründungen vermittelt und begleitet werden.

  • Logistische und finanzielle Hilfe zum Transport von Haushaltsgütern in das Herkunftsland, damit hier angeschaffte Gegenstände, auch für evtl. Geschäftsgründungen, mitgenommen werden können.

  • Praktikum und Trainings in Deutschland zum Erwerb von Kenntnissen, die im Herkunftsland hilfreich und gesucht sind. In vielen Rückkehrländern werden dringend Arbeitskräfte gesucht, die über praktische Kenntnisse verfügen. Durch ein Praktikum in einem Betrieb können in den Monaten vor der Rückkehr die notwendigen Fertigkeiten angeeignet und bescheinigt werden. Mit dieser Qualifizierung ist es erheblich einfacher, im Herkunftsland Arbeit zu finden und sich aus eigenen Mitteln versorgen zu können. Es gibt zunehmend Trainingsangebote für gesuchte Berufe in bestimmten Ländern, die in Deutschland begonnen und abgeschlossen oder im Herkunftsland fortgesetzt werden.
    Mit eingebunden in die Gesamtkonzeption ist das Projekt des Landkreises "Lernwerkstatt". Hier bleibt den Flüchtlingen über sinnvolle Beschäftigung die Arbeitskraft erhalten, zudem soll die Förderung berufsorientierter Kompetenzen gestärkt werden. Das Projekt dient dem Erwerb handwerklicher Fähigkeiten als Berufsvorbereitung oder auch bei einer Rückkehr in das Heimatland als Grundlage zum Aufbau einer beruflichen Existenz. Der Nachweis der Teilnahme erfolgt durch ein Zertifikat.

  • Sonstige personelle und finanzielle Hilfe, z.B. psychosoziale Beratung, Vermittlung an andere Fachberatungsstellen, Informationen und Treffen für Betroffene.

  • Qualifizierung des Projektpersonals
    Die ProjektmitarbeiterInnen nehmen regelmäßig an Fortbildungen, Fachtagungen, Supervisionen oder Vernetzungstreffen mit anderen Beratungsstellen teil.

Rückkehrberatung - Förderung
Gefördert vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und dem Land Baden-Württemberg
Rückkehrberatung - Ausgereiste Personen 2006-2015
Aus dem Ostalbkreis ausgereiste Personen 2006-2015
Durch diese Angebote und Aufstockung der finanziellen Hilfen kann eine weit größere Gruppe von Flüchtlingen zur freiwilligen Rückkehr in das jeweilige Herkunftsland bewegt werden. Daher ist ein wichtiger Bestandteil des Projekts die Beratung und Aufklärung der Flüchtlinge über die aktuelle Situation im Herkunftsland und das gemeinsame Entwickeln neuer Lebensperspektiven nach einer Rückkehr.

Rückkehrer aus den "visumsfreien West-Balkan-Staaten" sowie dem Kosovo sind grundsätzlich von Rückkehrhilfen ausgeschlossen. Es werden lediglich Rückreisekosten (in der Regel das Busticket) sowie ein Taschengeld für Verpflegung und Weiterreise im Heimatland in Höhe von 50-100 Euro (je nach Familiengröße) übernommen.

Kontakt


Christiane Ulm
Sozialbetreuung
Telefon: 07171 32-4632
Telefax: 07171 32-584632
Geschäftsbereich: Integration und Versorgung
Fachrichtung: Unterbringung
Zimmer Nr.: Gemeinschaftsunterkunft
Dienstgebäude:
Oberbettringer Straße 177/1
73525 Schwäbisch Gmünd
E-Mail an Christiane Ulm

Externe Links


Stadt Schwäbisch Gmünd - Infos zum Rückkehrprojekt QUARK