Corona-Schwerpunktpraxen - (Zahn-) Ärztliche Behandlung von infizierten bzw. in Quarantäne befindlichen Personen
Corona-Schwerpunktpraxen - Ärztliche Behandlung
In Baden-Württemberg sind Corona-Schwerpunktpraxen als kompetente Anlaufstelle für Patienten mit Infektsymptomen da. Testzentren und Abstrichstellen an zentralen Orten wie Flughäfen oder Bahnhöfen richten sich vorrangig an Menschen ohne Krankheitssymptome (z. B. Reiserückkehrer aus Risikogebieten).
Eine Übersicht über die Corona-Schwerpunktpraxen im Ostalbkreis finden Sie unter:
Corona-Schwerpunktpraxen - Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Nach der Corona-Verordnung soll die Behandlung von infizierten bzw. in häuslicher Isolation befindlichen Personen in Notfällen grundsätzlich in Krankenhäusern mit Zahnmedizinbezug (Universität-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung, Zahnkliniken) oder in Corona-Schwerpunkt-Zahnarztpraxen erfolgen.
Die Universität-Zahnkliniken in Freiburg und Tübingen haben bereits sogenannte Corona-Ambulanzen eingerichtet, zudem stehen das Städtische Klinikum Karlsruhe und das Katharinenhospital Stuttgart für die Behandlung infizierter bzw. amtlich in Quarantäne stehender Patienten zur Verfügung.
Um eine flächendeckende Versorgung dieser Patientengruppe zu gewährleisten, hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg darüber hinaus hierfür ein Netz von Corona-Schwerpunktpraxen, bestehend aus Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie -Praxen und -Kliniken und weiteren Praxen, aufgebaut.
Im Ostalbkreis ist Corona-Schwerpunktpraxis:
Dr. Dr. Michael Kochel
Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
73430 Aalen, Bahnhofstr. 30-36
Tel.: 07361 960066
Behandlungszeiten:
- Montag bis Mittwoch von 08:00 - 18:00 Uhr
- Donnerstag von 08:00 - 19:00 Uhr
- Freitag von 08:00 - 14:00 Uhr
- Notdienst am Wochenende
Wichtige Hinweise:
- Voraussetzung für die Behandlung eines Patienten in einer Zahnärztlichen Schwerpunktpraxis ist, dass es sich um einen laborbestätigten COVID-19 Fall handelt.
- Vor Überstellung eines Patienten muss stets eine telefonische Rücksprache erfolgen.
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