Selbständige Erdauffüllungen / Abgrabungen im Außenbereich
Auffüllungen bzw. Abgrabungen im Außenbereich, die zum Zweck der Bewirtschaftungserleichterung für eine vorhandene, in der Regel landwirtschaftliche Nutzung bzw. zur Bodenverbesserung, und Boden-rekultivierung mit standortgerechtem, unbelastetem Bodenmaterial ausgeführt werden, sind selbständige Auffüllungen und zählen somit zu den baulichen Anlagen. Diese bedürfen bei einer Größenordnung von mehr als 2 m Höhe bzw. Tiefe oder mehr als 500 qm Fläche einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung.
Auch bei geplanten Auffüllungen, die flächenmäßig kleiner und/oder nicht so hoch sind, sollte sich der Bauherr im Vorfeld mit der unteren Naturschutzbehörde abstimmen, ob die Auffüllung mit den naturschutzrechtlichen Bestimmungen (z.B. Schutzgebietsverordnungen) vereinbar ist.Liegt die aufzufüllende Fläche beispielsweise innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets, ist - auch wenn eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung nicht erforderlich ist - immer eine naturschutzrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Soweit Ihr Vorhaben einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, reichen Sie bitte den Bauantrag mit den Planunterlagen bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung ein.
Diese sollten mindestens 2 Monate vor dem geplanten Baubeginn in 5-facher Ausfertigung eingereicht werden, da verschiedene Stellen und Behörden zur geplanten Auffüllung gehört werden müssen. Auch eine Nachbaranhörung sowie das Einvernehmen der Gemeinde/Stadt sind erforderlich.
Auf das zum Download bereitgestellte Merkblatt zu Auffüllungen sowie das Datenblatt Erdauffüllungen wird verwiesen.
Bei Fragen zum Thema Auffüllungen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsbereich Baurecht und Naturschutz des Landratsamts Ostalbkreis.
Adresse
Landratsamt Ostalbkreis
Baurecht und Naturschutz
Dienstgebäude:
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
Telefon: 07361 503-1362
Telefax: 07361 503-1477
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