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Feste und Veranstaltungen in der freien Landschaft

Wenn Sie eine Veranstaltung in der freien Landschaft (Fest, Hocketse, Rallye etc.) planen, ist Ihr erster Kontakt immer das Bürgermeisteramt der Gemeinde, in deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.

Daneben müssen Sie Ihre Veranstaltung immer auch mit den betroffenen Geschäftsbereichen des Landratsamts, somit auch mit der unteren Naturschutzbehörde, abstimmen.
Bitte lassen Sie uns dazu einen Lageplan und eine Beschreibung der Veranstaltung mit allen wichtigen Eckdaten mindestens 3 Monate vor Durchführung der Veranstaltung zukommen. Wir prüfen dann, ob die Veranstaltung mit den naturschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist und geben Ihnen Rückmeldung.

Bitte beachten Sie:
Auch das Einverständnis des jeweiligen Grundstückseigentümers ist einzuholen.



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