Eingriffsregelung
Die Eingriffsregelung mit ihrem Grundsatz des generellen Verschlechterungsverbots entfaltet ihre Wirkung im Außenbereich gleichermaßen innerhalb wie außerhalb von naturschutzrechtlich geschützten Bereichen. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung soll dem Verbrauch von Natur und Landschaft durch Eingriffe entgegenwirken und unvermeidbare Beeinträchtigungen kompensieren. Die wichtigsten Rechtsgrundlage sind in §§ 14 ff. Bundesnaturschutzgesetz enthalten.
Die Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange ist bei allen landschaftsrelevanten Vorhaben und Planungen (z.B. Bauleitplanverfahren, Straßenbauvorhaben, Windenergieanlagen, Flurbereinigungsverfahren oder bei sonstigen Bauvorhaben im Außenbereich) erforderlich.Die untere Naturschutzbehörde ist jedoch in einigen Fällen auch selbst Genehmigungsbehörde (z.B. bei Erdauffüllungen oder baurechtlich verfahrensfreien Vorhaben in Landschaftsschutzgebieten).
In allen vorgenannten Fällen ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der unteren Naturschutzbehörde sinnvoll.
Ökokonto
In der kommunalen Bauleitplanung gibt es bereits seit Jahren die Möglichkeit, vorgezogene Kompensationsmaßnahmen durchzuführen und später einem Bebauungsplan zuzuordnen (sogenanntes baurechtliches Ökokonto). Mit der Ökokonto-Verordnung vom 01.04.2011 können nun Vorhabensträger schon im Vorfeld Kompensationsmaßnahmen durchführen und dann angerechnet bekommen, wenn sie einen Eingriff planen. Aber auch alle anderen Grundstückseigentümer können solche Maßnahmen durchführen und bei Bedarf einem bauwilligen Vorhabensträger verkaufen (sowohl mit Grund und Boden als auch nur die Maßnahme an sich). Dieses Ökokonto ist im Gegensatz zum baurechtlichen Ökokonto handelbar.
Kompensationsverzeichnis
Alle Kompensationsmaßnahmen, die bereits einem Eingriffsvorhaben zugeordnet worden sind, werden in einem landeseinheitlichen Kompensationsverzeichnis, welches öffentlich einsehbar ist, geführt. Sie finden das Kompensationsverzeichnis für den Ostalbkreis unter den beiden folgenden sogenannten Abteilungen im Internet:
Ostalbkreis auf Facebook
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Ostalbkreis auf YouTube
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Ostalbkreis auf Twitter
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.
Ostalbkreis auf Instagram
Zum Schutz der Daten und der Privatsphäre unserer Nutzer setzt www.ostalbkreis.de das bewährte Zwei-Klick-Verfahren ein.Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Buttons manuell zu aktivieren und damit die Verbindung zu seinem bevorzugten Netzwerk herzustellen. Mit dem Klick auf einen der Buttons stimmen Sie der Übermittlung Ihrer Daten an den jeweiligen Betreiber des sozialen Netzwerks zu.